Zum Inhalt springen

Muss ich für meine Kaufoption erst klagen?

günstig für Optionsberechtigter betrifft Optionsberechtigte, Käufer, Verkäufer
Als Berechtigter aus einer Option können Sie das Rechtsverhältnis durch eine einseitige Erklärung entstehen lassen, ohne dass es einen neuen Vertragsabschluss braucht; so lässt sich etwa der Kauf oder Verkauf eines Liegenschaftsanteils bewirken. Es schadet Ihnen aber nicht, wenn Sie stattdessen auf Abschluss des Vertrags klagen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Der Optionsberechtigte kann das Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung ohne neuerlichen Vertragsabschluss begründen, zB den Kauf oder Verkauf eines Liegenschaftsanteiles bewirken. Es schadet aber nicht, wenn der Berechtigte ein Klagebegehren auf Abschluss des Vertrages gewählt hat (MietSlg 7828).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 15.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Wirkung einer Option
Vertragsrecht · Unterschied zwischen Vorvertrag und Option
Eigentum und Grundbuch · Wirkung der Ausübung des Vorkaufsrechts
Vertragsrecht · Vorkaufsrecht und Einlösung
Verfahrensrecht · Klage nach Löschung des Erwerbers im Grundbuch