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Welche Geschäfte darf ein Angestellter für die Firma abschließen?

günstig für Vertragspartner betrifft Unternehmer, Angestellte, Vertragspartner, Kunde, Konsument
Alles, was nach dem Geschäftsgebrauch oder den Umständen des Falls in den Bereich des aufgetragenen Geschäfts gehört, also was ein solches Geschäft gewöhnlich mit sich bringt; das Wort gewöhnlich darf dabei nicht zu eng verstanden werden. Gewöhnliche Geschäfte müssen keine alltäglichen sein, der Gegensatz ist das außergewöhnliche Geschäft. Ungewöhnlich ist es, wenn im Verhältnis zum Unternehmen besonders große Verpflichtungen eingegangen oder besondere Bedingungen gewährt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 12.09.2023 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Der Bevollmächtigte ist zu allen Handlungen ermächtigt, welche nach dem Geschäftsgebrauch oder nach den Umständen des Falles in den Bereich des aufgetragenen Geschäftes gehören oder anders ausgedrückt, welche die Vornahme eines derartigen Geschäftes gewöhnlich mit sich bringt, wobei das "gewöhnliche" nicht zu eng aufgefasst werden darf.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019707 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 38.

Im Gesetz

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