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Wie wird der Vorteil aus einer fremden Sache berechnet?

günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Nutzer ohne Vertrag, Konsument, Unternehmer
Als Maßstab gilt grundsätzlich das, was der Nutzende sonst am Markt für diesen Vorteil hätte aufwenden müssen. Es kommt also auf den üblichen Preis für eine solche Nutzung an. Danach bemisst sich der Gebrauchsvorteil.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Als Maßstab des erlangten Gebrauchsvorteils kann grundsätzlich das gelten, was der Bereicherte sonst auf dem Markt für diesen Vorteil hätte aufwenden müssen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019900 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 16.

Im Gesetz

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