Wie wird der Vorteil aus einer fremden Sache berechnet?
günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Nutzer ohne Vertrag, Konsument, Unternehmer
Als Maßstab gilt grundsätzlich das, was der Nutzende sonst am Markt für diesen Vorteil hätte aufwenden müssen. Es kommt also auf den üblichen Preis für eine solche Nutzung an. Danach bemisst sich der Gebrauchsvorteil.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Als Maßstab des erlangten Gebrauchsvorteils kann grundsätzlich das gelten, was der Bereicherte sonst auf dem Markt für diesen Vorteil hätte aufwenden müssen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Beschränkung des Bereicherungsanspruchs nach Maßgabe des vom Bereicherten bei einem folgenden Verkauf an einen Dritten erzielten Kaufpreis hat nicht zu erfolgen. Ein allenfalls ungünstiger Verkauf fällt ausschließlich in die Risikosphäre des Bereicherten.OGH 5 Ob 44/08v, 01.04.2008
- Hier: Erscheinen einer Beilage zu einem Nachrichtenmagazin.OGH 1 Ob 307/01f, 30.04.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019900 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 16.
- OGH 6 Ob 76/25g, 03.07.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 2 Ob 173/24s, 19.11.2024
- OGH 4 Ob 125/24x, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 58/24v, 04.04.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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