Woran entscheidet sich, ob ein Werkvertrag vorliegt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (32 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Vereinbarung, für den Vertragspartner die Gewerbeberechtigung zu erwirken, stellt keinen Arbeitsvertrag dar.OGH 9 ObA 139/99b, 01.09.1999
- Hier: Werbemittelverteiler.OGH 8 ObA 46/98t, 26.02.1998
- Hier: Fußballtrainer - Dienstvertrag, obwohl die Parteien diesen in der Absicht, den Bund und die Gebietskrankenkasse bezüglich der einzubehaltenden Lohnsteuer bzw der Sozialversicherungsbeiträge zu verkürzen, als "Werkvertrag" bezeichneten.OGH 8 ObA 42/98d, 12.02.1998
- Die rechtliche Qualifikation der Abgrenzung Arbeitsvertrag zum Werkvertrag hängt nicht vom Willen und der Bezeichnung durch die Parteien ab. (§ 48 ASGG)OGH 9 ObA 190/95, 22.11.1995
- Für das Vorliegen eines Werkvertrages und nicht bloß eines freien Dienstvertrages spricht, dass Gegenstand der vereinbarten Leistung ein bestimmtes Projekt war und die an der Honorierung durch das zu beratende Unternehmen orientierte Entlohnung des Arbeitnehmers.OGH 9 ObA 225/91, 18.12.1991
- Leiter einer Filiale einer Änderungsschneiderei.OGH 4 Ob 71/80, 03.06.1980
- Schauspieler, Regisseur - Textbearbeitung (Faust - Projekt).OGH 4 Ob 124/79, 18.12.1979
- Selbständiger Spenglermeister.OGH 5 Ob 509/79, 20.03.1979
- PrimararztOGH 4 Ob 27/76, 13.07.1976
- Arbeitsvertrag auch bei Verfügung des Leistungsempfängers über die Arbeitskraft nur für kurze Zeit (Sänger).OGH 4 Ob 69/75, 18.11.1975
- KapelleOGH 4 Ob 62/75, 21.10.1975
- Werkvertrag, wenn die klagende Partei ein bestimmtes Werk nicht in abhängiger Arbeit gegen Entgelt herzustellen hatte (Gschnitzer, Schuldrecht Besonderer Teil und Schadenersatz 88).OGH 5 Ob 34/75, 18.03.1975
- Maßgebend ist, ob im Einzelfall die Herstellung eines bestimmten Arbeitserfolges das Ziel des Vertrages und der Grund zur Leistung eines Entgeltes war oder ob nach dem Parteiwillen die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft auf eine gewisse Dauer erreicht und entlohnt werden sollte.OGH 4 Ob 9/71, 23.02.1971
- Rundfunk - Sprecherin und Rundfunk - Gestalterin.OGH 4 Ob 62/70, 06.10.1970
- Fernseh - RegisseurOGH 4 Ob 339/65, 28.07.1965
- HolzschlägerungsarbeitenOGH 4 Ob 20/64, 03.03.1964
- RundfunksprecherOGH 4 Ob 114/63, 10.12.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021330 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 32.
- OGH 8 ObA 2/26s, 20.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 8/23a, 23.03.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
- ABGB § 1165
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Zeitraum gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich Arbeit geleistet haben. Ohne tatsächlich erbrachte Arbeit liegt keine Arbeitszeit vor.
Wenn Sie darauf bestehen, dass Ihr Arbeitsverhältnis weiterläuft, müssen Sie zur Arbeit bereit sein. Diesen Anspruch können Sie aber nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen.