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Müssen mehrere Firmen auf einer Baustelle zusammenarbeiten?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Bauherren, Unternehmer, Handwerker
Sind mehrere Unternehmen mit der Herstellung desselben Werkes beauftragt, müssen sie zusammenarbeiten. Das gilt auch dann, wenn keines von ihnen die Gesamtleitung übernommen hat. Jedes Unternehmen muss alles vermeiden, was das Gelingen des gemeinsamen Werkes gefährden könnte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 13.08.2025 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Pflicht zur Zusammenarbeit mehrerer zur Herstellung desselben Werkes bestellten Unternehmer, auch wenn keiner von ihnen zum Generalunternehmer bestellt wurde. Jeden von ihnen trifft die Pflicht, alles zu vermeiden, was das Gelingen des Werkes vereiteln könnte (so auch schon 5 Ob 98/62).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021880 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 25.

Im Gesetz

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