Zum Inhalt springen

Wann liegt rechtlich überhaupt ein Schaden vor?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Konsumenten, Unternehmer
Um zu beurteilen, ob ein Schaden entstanden ist, vergleicht man zwei Lagen: Ihre tatsächliche Lage nach dem Ereignis und jene Lage, die ohne das Ereignis bestünde. Stehen Sie tatsächlich schlechter da, liegt ein Schaden vor.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Schaden entstanden ist, sind zwei Lagen miteinander zu vergleichen: Die wirkliche, die durch das in Frage stehende Ereignis eingetreten ist, und die, welche ohne dieses Ereignis bestand - eine gedachte hypothetische Lage. Ist die wirkliche Lage gegenüber der gedachten zum Nachteil des Betroffenen, dann liegt ein Schaden im Rechtssinn vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 22.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Beweislast für den Schaden

Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.

günstig für Schädiger Fälligkeit der Schadenersatzforderung

Eine Schadenersatzforderung wird erst fällig, wenn der Schaden feststellbar ist und Sie ihn zumindest zahlenmäßig bestimmt haben. Vorher ist die Forderung noch nicht fällig.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Weiter Schadensbegriff
Schadenersatz · Berechnung des Schadenersatzes
Schadenersatz · Berechnung des Vermögensschadens