Wann liegt rechtlich überhaupt ein Schaden vor?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da Dispositionen des Drittschuldners nach der Zustellung eines Zahlungsverbots nach § 294 Abs 1 EO im Verhältnis zum betreibenden Gläubiger unwirksam sind, wird die gepfändete Forderung alleine durch eine Zahlung nicht dem Zugriff der betreibenden Gläubigerin entzogen. Nach Erlassung des Zahlungsverbots getroffene Abreden und Verfügungen verhindern als solche noch nicht die Betreibung der Forderungsexekution. Für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs aus einer Vollstreckungsvereitelung bedürfte es einer Behauptung, dass der betreibenden Gläubigerin die Durchsetzung der Forderung jedenfalls faktisch unmöglich gemacht oder verzögert wurde.OGH 9 Ob 92/18x, 23.09.2019
- Bei einer Vereitelung der Vollstreckung durch Pfändung eines Schadenersatzanspruchs gegen den Drittschuldner gemäß § 162 Abs 1 StGB ist der Nachweis vorausgesetzt, dass der betreibende Gläubiger im Drittschuldnerprozess obsiegt hätte, insbesondere dass der gepfändete Schadenersatzanspruch Bestand hatte und im Sinn des betreibenden Gläubigers verwertbar gewesen wäre.OGH 9 Ob 92/18x, 23.09.2019
- Hier: Verlust des Rechts einen treuhändig erlegten Kaufpreisrest je nach Baufortschritt zurückzuhalten als Schaden.OGH 4 Ob 3/14s, 25.03.2014
- Hier: Verschlechterung der Rechtsposition bei Scheitern des Sicherungskonzepts nach § 9 BTVG.OGH 5 Ob 193/10h, 09.02.2011
- Hier: § 25 GmbHGOGH 9 ObA 416/97k, 29.04.1998
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- DifferenzrechnungOGH 9 ObA 416/97k, 29.04.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 22.
- OGH 9 Ob 39/26i, 31.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 109/23x, 13.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 47/20y, 16.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 80/19i, 23.05.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.
Eine Schadenersatzforderung wird erst fällig, wenn der Schaden feststellbar ist und Sie ihn zumindest zahlenmäßig bestimmt haben. Vorher ist die Forderung noch nicht fällig.