Wann hat jemand meinen Schaden verursacht?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Kläger, Beklagter
Zuerst ist zu prüfen, ob derjenige, der haften soll, den Schaden durch eigenes Verhalten verursacht hat. Ein Verhalten ist ursächlich, wenn der Schaden ohne dieses Verhalten nicht eingetreten wäre. Man denkt das Verhalten also weg und fragt, ob der Schaden dann entfällt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Bei der Verursachung (Kausalität) ist zu prüfen, ob der potentiell Haftpflichtige den Schaden durch eigenes Verhalten verursacht hat. Ein positives Verhalten ist für einen Erfolg ursächlich, wenn es ihn herbeigeführt, ihn bewirkt hat. Nach der Formel von der conditio sine qua non ist zu fragen, ob der Erfolg (Schaden) auch ohne das zu prüfende Verhalten (den zu prüfenden Umstand) eingetreten wäre. Ein Verhalten ist ursächlich für einen Erfolg, wenn es nicht weggedacht werden kann, ohne dass dann der Erfolg entfiele.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128162 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 9.
- OGH 1 Ob 167/24a, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 186/21b, 22.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 140/21w, 24.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 129/19z, 24.06.2020, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 20/16d, 26.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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