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Wer haftet, wenn unklar bleibt, welcher von mehreren den Schaden verursachte?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigter, Schädiger, Kläger, Beklagter
Kommen mehrere Personen als Verursacher eines Schadens in Frage und lässt sich nicht klären, wer es war, trägt jede von ihnen das Risiko dieser Unklarheit. Sie als Geschädigter müssen also nicht beweisen, wer den Schaden tatsächlich angerichtet hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Kommen als Ursache für einen eingetretenen Schaden die schuldhaften oder sonst einen Haftungsgrund bildenden Handlungen mehrerer Personen in Frage, hat das Unaufklärbarkeitsrisiko jede von ihnen und nicht der Geschädigte zu tragen (analoge Anwendung des § 1302 ABGB; sogenannte alternative Kausalität; Anerkennung der Lehre Bydlinskis JBl 1959, 1 ff).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022712 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 35.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Zufallsschaden trägt der Betroffene

Den Schaden trägt derjenige, bei dem er eingetreten ist. Entsteht er durch bloßen Zufall, können Sie ihn also niemand anderem anlasten.

günstig für Schädiger Beweis des Ursachenzusammenhangs

Wenn Sie Schadenersatz fordern, müssen Sie beweisen, dass der Schaden gerade durch das beanstandete Verhalten entstanden ist. Dass sich der andere entlasten muss, gilt nur für die Frage des Verschuldens. Den Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden müssen Sie selbst nachweisen.

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