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Reicht es für die Haftung, einfach dabei gewesen zu sein?

günstig für Beklagter betrifft Geschädigter, Schädiger, Beklagter
Wenn mehrere als Verursacher in Betracht kommen, haftet jemand nur dann, wenn sein Verhalten alle Voraussetzungen einer Haftung erfüllt. Offen bleiben darf allein die Frage, ob gerade sein Verhalten den Schaden ausgelöst hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Alternative Kausalität setzt voraus, dass jeder der potentiellen Schädiger ein Verhalten gesetzt hat, das bis auf den strikten Nachweis der Ursächlichkeit alle haftungsbegründenden Elemente enthält.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022721 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Kostenhaftung mehrerer Kläger

Nein. Sind mehrere Kläger nur formell verbunden, also lediglich äußerlich im selben Verfahren, haftet jeder nur nach seinem eigenen Anteil am Streit. Für die Kosten der anderen müssen Sie nicht gemeinsam einstehen.

günstig für Kläger Interesse an Feststellung künftiger Haftung

Bleibt die Möglichkeit offen, dass ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten für einen erst künftig eintretenden Schaden ursächlich sein könnte, haben Sie ein Interesse an der Feststellung der Haftung. Diese Möglichkeit genügt für eine Feststellungsklage.

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