Wie oft muss bei Schneefall gestreut werden?
günstig für Streupflichtiger betrifft Hauseigentümer, Fußgänger, Gemeinden, Betriebe
Ob ausreichend gestreut wurde, wird nach objektiven Maßstäben beurteilt. Die Grenze ergibt sich einerseits aus dem Bedarf des Verkehrs, andererseits aus dem, was dem Streupflichtigen zumutbar ist. Bei anhaltendem Schneefall oder ständig neuem Glatteis ist ununterbrochenes Räumen nicht zumutbar.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 17.09.2020 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Einhaltung und Verletzung der Streupflicht sind nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen; dabei orientiert sich die Grenze der Streupflicht an den Verkehrsbedürfnissen, anderseits an der Zumutbarkeit für den Streupflichtigen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Streupflicht am Parkplatz eines Skigebiets.OGH 5 Ob 94/20i, 07.07.2020
- Hier: Sturz auf einer Eisfläche zwischen geparkten Autos eines Parkplatzes; unterlassene Streumaßnahmen auf den Zwischenräumen zwischen den geparkten Fahrzeugen; keine schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung.OGH 1 Ob 115/17v, 12.07.2017
- Den Verpflichteten dürfen keine zwecklosen Maßnahmen abverlangt werden, ihr Aufwand muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Erreichung des Zieles stehen.OGH 2 Ob 211/15s, 25.05.2016
- Schneeräumung bzw Maßnahmen gegen Glatteis „rund um die Uhr“ regelmäßig unzumutbar.OGH 2 Ob 43/14h, 28.03.2014
- Auch zur auf Autobahnen gebotenen Salzstreuintensität kann der Oberste Gerichtshof keine allgemein gültigen konkreten Richtlinien vorgeben. Hier: Forderung nach flächendeckender Aufbringung von Tausalz trotz gerade noch ausreichendem Restsalzgehalt bei Messstellen ist vertretbar.OGH 2 Ob 16/14p, 28.03.2014
Alle 19 Ergänzungen anzeigen
- Die Grenze der Zumutbarkeit einer Räumungs- und Streupflicht wird dann überschritten, wenn bei andauerndem Schneefall oder sich ständig erneuerndem Glatteis das Räumen bzw Streuen mangels praktisch ins Gewicht fallender Wirkung für die Verkehrssicherheit nutzlos bleiben muss; dem zur Räumung und Streuung Verpflichteten kann eine ununterbrochene Schneeräumung und Sicherung der Verkehrswege nicht zugemutet werden.OGH 2 Ob 66/08g, 10.04.2008
- Hier: Verkehrssicherungspflichten verneint, weil wegen des zur Unfallszeit anhaltenden, teilweise starken Schneefalles die Zugänge zum Restaurant der Beklagten nur durch eine - der Beklagten nicht zumutbare - ununterbrochene Schneeräumung einigermaßen von dem Neuschnee freigehalten hätten werden können und auch allfällige Streumaßnahmen wegen des andauernden Schneefalls wirkungslos geblieben wären.OGH 10 Ob 18/07f, 20.03.2007
- Die Beurteilung des Umfanges der Streupflicht hat aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles (konkretes Verkehrsbedürfnis und konkrete Zumutbarkeit) zu erfolgen, weshalb grundsätzlich die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht gegeben sind.OGH 2 Ob 18/01p, 22.02.2001
- Bei ständiger Eisbildung infolge Eisregens ist eine Betreuung des Gehsteiges in kürzeren Abständen als einer Stunde zumutbar.OGH 6 Ob 550/80, 23.04.1989
- Demgemäß reichte die Räumung des Gehsteiges in der festgestellten Breite von 1,5 Meter aus, um sich aus der Schutzvorschrift ergebenden Verpflichtung Genüge zu tun.OGH 4 Ob 565/83, 06.09.1983
- Ob eine gesetzlichen Vorschrift entsprechende ausreichende Streuung vorlag, hängt nicht davon ab, wieviele Menschen den Gehsteig ohne Sturz benützten, sondern davon, ob dadurch der Gehsteig in einem ein Höchstmaß an Sicherheit für die Passanten gewährleistenden Zustand gebracht und erhalten wurde.OGH 6 Ob 676/82, 07.07.1983
- Hier: Neuerliche Eisbildung auf Apothekenstufen innerhalb kürzester Zeit.OGH 7 Ob 594/83, 05.05.1983
- Hier: Allgemeine Instandhaltungspflicht.OGH 8 Ob 191/79, 27.09.1979
- Kein Einfluss der Ortsabwesenheit des Streupflichtigen auf die Zumutbarkeit des Streuens; Stellvertreterbestellung nötig.OGH 5 Ob 507/76, 03.02.1976
- An die Streupflicht auf offenen Freilandstraßen dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.OGH 2 Ob 116/70, 23.04.1970
- Zufahrtsweg zu einer Schottengrube der Gemeinde Axams.OGH 2 Ob 37/68, 04.04.1968
- Finanzlandesdirektion WienOGH 1 Ob 49/67, 14.09.1967
- Gemeinde WienOGH 2 Ob 276/61, 20.10.1961
- Streupflicht der Gemeinde Bad Gastein.OGH 6 Ob 47/61, 15.02.1961
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023277 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 44.
- OGH 2 Ob 116/20b, 17.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 94/20i, 07.07.2020, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 39/17d, 19.04.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 218/16h, 15.02.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 113/16f, 05.08.2016, Fall aus Niederösterreich
- OGH 2 Ob 211/15s, 25.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 93
Verwandte Fragen
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