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Entschuldigt mich ein Bedienungsfehler wie Abrutschen vom Bremspedal?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Geschädigte, Berufskraftfahrer, Versicherungen
Nein. Von jedem Kraftfahrer wird verlangt, dass er die Regeln der Fahrkunst beherrscht. Dazu gehören die richtige Bedienung der Einrichtungen des Fahrzeugs, besonders der Bremsen, und ein rasches, zweckmäßiges Verhalten in Gefahrensituationen. Bedienungsfehler, die auf mangelnde Beherrschung dieser Regeln zurückgehen, entschuldigen Sie daher nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Von jedem Kraftfahrer wird verlangt, dass er die Regeln der Fahrkunst beherrscht. Dazu gehört auch eine richtige Bedienung der Betriebseinrichtungen des Fahrzeuges, also insbesondere der Bremsen, sowie rasches und zweckmäßiges Verhalten bei auftretenden Gefahrensituation. Bedienungsfehler die auf mangelnde Beherrschung der Regeln der Fahrkunst zurückzuführen sind, können daher den Lenker nicht entschuldigen. (hier: Abrutschen vom Bremspedal)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023387 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grobe Fahrlässigkeit bei Schutzgesetzverstoß

Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.

günstig für Schädiger Ursachenzusammenhang bei Verkehrsunfällen

Nein. Auch bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge muss zwischen dem gesetzwidrigen Verhalten und den Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang bestehen. Hätte sich der Unfall auch bei sorgfältigem Verhalten ereignet, bleibt die Nachlässigkeit außer Betracht.

Verwandte Fragen

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