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Kann das Höchstgericht noch prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorlag?

betrifft Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Kläger
Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ist eine Tatsachenfrage. Sie wird von den ersten beiden Instanzen entschieden und kann vom Höchstgericht nicht mehr überprüft werden. Dasselbe gilt für die Frage, welche medizinischen Maßnahmen im konkreten Fall nötig oder zweckmäßig gewesen wären.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 22.10.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Ob ein Kunstfehler vorliegt, ist Tatfrage.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026418 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

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