Fällt mein kleiner Fehler neben grobem Verschulden des anderen weg?
betrifft Geschädigter, Schädiger, Unfallbeteiligte, Versicherung
Ja. Wiegt das Verschulden der einen Seite weitaus schwerer, tritt ein nur geringfügiger Sorgfaltsverstoß der anderen so weit in den Hintergrund, dass er unberücksichtigt bleibt. Umgekehrt entfällt die Haftung des anderen ganz, wenn Ihr eigenes Verschulden weitaus überwiegt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (82 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1952)
Das weitaus überwiegende Verschulden des Beschädigten hebt die Haftung des anderen Teiles gänzlich auf.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Lenker einer Zugmaschine, der zum Zeitpunkt des Unfalls einen Blutalkoholgehalt von 1,68 Promille aufwies und sich vor dem Losfahren nicht durch einen Kontrollblick davon überzeugte, ob sich der Geschädigte bereits aus dem Gefahrenbereich entfernt hatte.OGH 2 Ob 59/26d, 28.04.2026
- Hier: Gleichteiliges Verschulden.OGH 2 Ob 58/21z, 05.08.2021
- 5 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet.OGH 2 Ob 44/17k, 27.02.2018
- Hier: § 11 EKHG.OGH 2 Ob 126/16t, 05.08.2016
- Hier: Grobe Fahrlässigkeit des Anlageberaters.OGH 1 Ob 49/13g, 11.04.2013
- Hier: Betrieb einer Sommerrodelbahn bei unmittelbar drohendem Regen.OGH 10 Ob 90/11z, 08.11.2011
- Hier: Übermäßige und langfristige Sorglosigkeit des Treugebers gegenüber geringfügigem Sorgfaltsverstoß des Treuhänders.OGH 7 Ob 111/08m, 11.09.2008
- Betonmischwagen wurde ohne zwingenden Grund unmittelbar unter der gut sichtbaren Hochspannungsleitung positioniert, Warnungen missachtet und der Pumparm aus Unbesonnenheit senkrecht gestellt, sodass es letztlich zu einem Kontakt kam - Unkenntnis einer Verwaltungsvorschrift.OGH 6 Ob 155/01i, 14.03.2002
- Hier: Bergtour.OGH 1 Ob 293/98i, 30.10.1998
- Hier: Offenkundige Gefahr bei Anheben eines Kanaldeckels, der mühelos durch Einhaltung eines entsprechenden Sicherheitsabstandes begegnet werden konnte.OGH 7 Ob 636/91, 16.01.1992
- In der Regel wird das Vorliegen beidseitigen Verschuldens zu einer Schadensteilung führen.OGH 1 Ob 38/90, 18.09.1991
- Hier: Dilettantischer Bau einer Sonnenenergieanlage nach Selbststudium ohne Professionisten.OGH 7 Ob 526/91, 18.04.1991
- Gegenüber einem schwerwiegenden Verschulden eines Teiles tritt ein nur geringfügiger Sorgfaltsverstoß des anderen derart in den Hintergrund, dass er vernachlässigt werden kann.OGH 7 Ob 30/89, 30.11.1989
- Bei Beurteilung der Frage, ob ein Verschulden vernachlässigt werden kann, ist daher das Verschulden der am Unfall Beteiligten gegenüberzustellen. Je schwerwiegender das Verschulden des einen ist, umso eher kann das des anderen vernachlässigt werden.OGH 2 Ob 27/86, 08.07.1986
- Kein ins Gewicht fallendes Mitverschulden des Bevorrangten, der den rechten Fahrstreifen benützte, an einem Unfall, der sich auf diesem rechten Fahrstreifen ereignete, obwohl er zum rechten Fahrbahnrand einen Seitenabstand von 1,5 Meter einhielt, wenn der Benachrangte bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von dreißig km/h eine Geschwindigkeit von fünfundvierzig km/h einhielt, den Rechtsvorrang verletzte und eine Fahrlinie einhielt, bei der sich der von ihm gelenkte Personenkraftwerk teilweise auf der linken Fahrbahnhälfte befand.OGH 2 Ob 16/84, 10.04.1984
- Hier: Vernachlässigung der Halterhaftung.OGH 8 Ob 201/83, 06.10.1983
- Hier: Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung.OGH 2 Ob 156/83, 28.06.1983
- Kraftwagenzug fährt mit vierundsechzig km/h.OGH 2 Ob 71/81, 06.10.1981
- Erwerb eines nicht mehr versicherten Kraftfahrzeug (Nichtzahlung der Prämie seitens des Veräußerers).OGH 7 Ob 27/77, 23.06.1977
- Die Unachtsamkeit des Klägers, der es lediglich verabsäumt hat, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen, fällt nicht messbar ins Gewicht.OGH 2 Ob 7/76, 03.06.1977
- Unterlassung einer rechtzeitigen Reaktion.OGH 2 Ob 49/77, 14.04.1977
- Hier: § 7 Abs 2 StVO.OGH 2 Ob 258/75, 04.12.1975
- Geringes Mitverschulden kann vernachlässigt werden.OGH 2 Ob 276/70, 17.09.1970
- Weitaus überwiegendes Verschulden des Schädigers.OGH 2 Ob 355/67, 30.11.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027202 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 82.
- OGH 2 Ob 59/26d, 28.04.2026, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 51/26w, 28.04.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 20/26f, 25.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 32/25g, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 196/24y, 12.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 95/24g, 28.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 37/23y, 16.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 58/21z, 05.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 126/16t, 05.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Maßstab der groben Fahrlässigkeit
Schadenersatz · Zahl der Verstöße und Fahrlässigkeitsgrad
Schadenersatz · Mitverschulden und Zusammenhang mit dem Schaden
Schadenersatz · Mitverschulden und Verantwortung des Schädigers
Schadenersatz · Verschuldensgrad als Einzelfallfrage