Zum Inhalt springen

Fällt mein kleiner Fehler neben grobem Verschulden des anderen weg?

betrifft Geschädigter, Schädiger, Unfallbeteiligte, Versicherung
Ja. Wiegt das Verschulden der einen Seite weitaus schwerer, tritt ein nur geringfügiger Sorgfaltsverstoß der anderen so weit in den Hintergrund, dass er unberücksichtigt bleibt. Umgekehrt entfällt die Haftung des anderen ganz, wenn Ihr eigenes Verschulden weitaus überwiegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (82 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1952)

Das weitaus überwiegende Verschulden des Beschädigten hebt die Haftung des anderen Teiles gänzlich auf.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027202 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 82.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Maßstab der groben Fahrlässigkeit
Schadenersatz · Zahl der Verstöße und Fahrlässigkeitsgrad
Schadenersatz · Mitverschulden und Zusammenhang mit dem Schaden
Schadenersatz · Mitverschulden und Verantwortung des Schädigers
Schadenersatz · Verschuldensgrad als Einzelfallfrage