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Haftet jemand für jeden Schaden, wenn er eine Regel verletzt?

betrifft Geschädigte, Schädiger, Autofahrer
Ersetzt werden nur jene Schäden, die die verletzte Vorschrift nach ihrem Zweck gerade verhindern sollte. Dass jemand eine Regel formal übertreten hat, genügt nicht. Es muss auch dem Zweck der Regel zuwidergehandelt worden sein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.04.2026 (73 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Das Wesen des Rechtswidrigkeitszusammenhanges liegt darin, dass auf Grund eines rechtswidrigen Verhaltens nur für jene verursachten Schäden zu haften ist, die die übertretene Verhaltensnorm nach ihrem Schutzzweck gerade verhindern sollte. Der Rechtswidrigkeitszusammenhang muss also gegeben sein, um eine Schadenersatzpflicht nach bürgerlichem Recht (ABGB wie EKHG) annehmen zu können. Die formale Übertretung einer Norm genügt hiezu nicht; es muss immer auch ihrem Schutzzweck zuwidergehandelt worden sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 23 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 73.

Im Gesetz

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