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Schützt die Untersuchungshaft auch mich als bedrohtes Opfer?

günstig für Opfer betrifft Opfer einer Straftat, bedrohte Personen, Beschuldigte
Wird jemand in Haft behalten, weil zu befürchten ist, dass er die Tat wiederholt oder zu Ende führt, dient das auch Ihrem Schutz als bedrohte Person. Dieser Haftgrund schützt nicht nur die Allgemeinheit, sondern gerade den Bedrohten selbst.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.09.2024 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1989)

Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr und Ausführungsgefahr bezweckt auch den Schutz des Bedrohten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027722 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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