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Muss ich jede Ersatzarbeit annehmen, damit nichts abgezogen wird?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ein absichtliches Versäumen liegt nur vor, wenn Sie bei reellen Chancen keine Anstrengung unternehmen, sich eine Ersatzbeschäftigung zu verschaffen, die Ihnen nach Treu und Glauben zumutbar ist. Einem Arbeitnehmer, der mit Frau und Kleinkind an einem Ort wohnt, an dem seine Frau arbeitet, ist eine Saisonstelle an einem zu weit entfernten Arbeitsplatz nicht zumutbar.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.02.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Von einem absichtlichen Versäumen ist nur dann auszugehen, wenn der Dienstnehmer bei Vorhandensein reeller Chancen keine Anstrengung unternimmt, sich eine Ersatzbeschäftigung zu verschaffen, die ihm nach Treu und Glauben zumutbar ist. Hier: Dem Arbeitnehmer, der mit seiner Frau und seinem dreijährigen Kind in einem Ort wohnt und dessen Gattin in diesem Ort Krankenschwester ist, kann nicht zugemutet werden, für die Dauer einer Saisonbeschäftigung als Koch an einem zu weit entfernten Arbeitsplatz zu arbeiten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028604 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Urlaub während der Dienstfreistellung

Eine Urlaubsvereinbarung kann auch stillschweigend zustande kommen. Werden Sie während einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten dienstfrei gestellt, liegt darin ein Angebot Ihres Arbeitgebers auf Urlaubsvereinbarungen, das Sie ausdrücklich oder durch Ihr Verhalten annehmen können; eine ausdrückliche Aufforderung ist nicht nötig. Für Resturlaub aus früheren Jahren, den Sie trotz Zumutbarkeit nicht verbraucht haben, gibt es keine Abfindung.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung neuen Verdienstes auf die Entschädigung

Ja, aber erst nach den ersten drei Monaten und immer nur für den jeweils gleichen Zeitraum. Rückblickend wird verglichen, was Sie sich erspart und was Sie anderweitig verdient oder absichtlich nicht verdient haben. Damit soll verhindert werden, dass Sie durch die Beendigung bereichert werden.

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