Zählt, was ich sagen wollte, oder wie es verstanden wurde?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Auch im Arbeitsrecht kommt es darauf an, wie eine Erklärung objektiv zu verstehen ist. Nicht Ihre innere Absicht entscheidet, sondern der Sinn, den Ihre Worte für einen verständigen Empfänger haben. Das gilt etwa für die Erklärung, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Auch im Arbeitsrecht ist der objektive Erklärungswert einer Willensäußerung maßgeblich (hier: Auflösungserklärung des Arbeitnehmers).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Auslegung der Erklärung ist am Empfängerhorizont zu messen; es kommt darauf an, wie die Erklärung bei objektiver Beurteilung der Sachlage durch einen redlichen und verständigen Menschen zu verstehen war.OGH 9 ObA 70/19p, 28.11.2019
- Hier: Angebliche Weisung gesetzwidriger Tätigkeit (Fahrt mit defektem LKW).OGH 8 ObA 60/01h, 13.09.2001
- Hier: Abgrenzung Wohlfahrtseinrichtung - Betriebsvereinbarung - (schlüssige) Vertragsschablone.OGH 14 ObA 5/87, 24.02.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028642 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 12.
- OGH 9 ObA 14/24k, 24.04.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 25/23a, 27.04.2023, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 70/19p, 28.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 102/18t, 17.12.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 20/16f, 18.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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