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Zählt, was ich sagen wollte, oder wie es verstanden wurde?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Auch im Arbeitsrecht kommt es darauf an, wie eine Erklärung objektiv zu verstehen ist. Nicht Ihre innere Absicht entscheidet, sondern der Sinn, den Ihre Worte für einen verständigen Empfänger haben. Das gilt etwa für die Erklärung, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Auch im Arbeitsrecht ist der objektive Erklärungswert einer Willensäußerung maßgeblich (hier: Auflösungserklärung des Arbeitnehmers).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028642 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 12.

Im Gesetz

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