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Wie wird ausgelegt, was mein Chef mit seiner Erklärung gemeint hat?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Eine Erklärung, mit der ein Dienstverhältnis aufgelöst wird, ist danach zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach Wortlaut, Zweck und Umständen bei sachlicher Betrachtung verstehen konnte. Was der Erklärende sich innerlich dabei gedacht hat, spielt keine Rolle.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Auflösungserklärung ist so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände bei objektiver Betrachtungsweise verstehen konnte; auf eine davon abweichende subjektive Auffassung des Erklärenden kommt es dabei nicht an.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028612 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 42.

Im Gesetz

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