Wie versteht das Gericht meine Erklärung im Verfahren?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, alle Parteien eines Gerichtsverfahrens
Was Sie im Verfahren gegenüber dem Gericht erklären, wird nicht danach beurteilt, was Sie sich innerlich dabei gedacht haben. Entscheidend ist, wie das Gericht und die Gegenseite Ihre Erklärung nach dem Zweck des Verfahrens und dem Akt verstehen mussten. Die Regeln für die Auslegung von Verträgen gelten dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Für die Beurteilung des Inhaltes einer Prozesserklärung sind objektive Maßstäbe anzuwenden und nicht die Auslegungsregeln für Privatrechtsgeschäfte; es kommt daher nicht auf den tatsächlichen (inneren) Willen der Partei, sondern ausschließlich darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Prozesszweckes und der dem Gericht und Gegner bekannten Prozesslage und Aktenlage objektiv verstanden werden muss.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: keine Klagseinschränkung, sondern Klarstellung des weiterhin strittigen Klagebegehrens.OGH 6 Ob 83/26p, 30.06.2026
- Hier: Auslegung einer Kündigungsanfechtungsklage dahin, dass sie nicht unter der Bedingung der Erfolglosigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergangs steht.OGH 8 ObA 12/22f, 30.03.2022
- Hier: Bedingte Berufung für den Fall, dass der Wiederaufnahmsklage nicht stattgegeben wird.OGH 5 Ob 76/14h, 30.06.2014
- Dieser Auslegungsmaßstab darf nicht retrospektiv angelegt werden, sondern ist ausschließlich von der Aktenlage zum Zeitpunkt der Prozesserklärung auszugehen.OGH 10 Ob 2319/96v, 08.10.1996
- Die Auslegung von Prozesshandlungen erfolgt ausschließlich nach ihrem objektiven Erklärungswert.OGH 1 Ob 2066/96x, 04.06.1996
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verjährungseinrede.OGH 1 Ob 638/95, 11.03.1996
- Die Auslegungsregeln rechtsgeschäftlicher Erklärungen des bürgerlichen Rechts sind auf Prozesserklärungen anzuwenden.OGH 3 Ob 50/93, 31.03.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 32.
- OGH 6 Ob 83/26p, 30.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 85/25v, 09.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Nc 5/25k, 22.05.2025
- OGH 2 Ob 39/25m, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 45/24x, 11.12.2024, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 92/24m, 03.07.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 37/23m, 31.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 131/22d, 14.09.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 12/22f, 30.03.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 202/20x, 18.03.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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