Was muss auf meiner Lohnabrechnung mindestens stehen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.11.2021 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Arbeitgeber hat seiner Verpflichtung nach § 2f Abs 1 Satz 1 AVRAG zur Übermittlung einer „vollständigen“ Abrechnung von Entgelt und Aufwandsentschädigung bereits dann entsprochen, wenn die Abrechnung formell vollständig ist. Eine inhaltliche Unrichtigkeit der Abrechnung – beispielsweise wenn die Abrechnung keine Urlaubsersatzleistung ausweist, weil der Arbeitgeber vom Urlaubsverbrauch ausgeht – schadet bei § 2f Abs 1 Satz 1 AVRAG daher nicht.OGH 8 ObA 41/18i, 28.08.2018
- Ob der Inhalt der Lohnabrechnung richtig ist, ist für die Frage des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung ohne Bedeutung.OGH 8 ObA 41/18i, 28.08.2018
- Kann der Arbeitnehmer der Abrechnung entnehmen, dass bestimmte Positionen (etwa Überstundenentgelte) nicht ausgewiesen sind, weiß er, welche Ansprüche zwischen ihm und dem Arbeitgeber strittig sind.OGH 8 ObA 41/18i, 28.08.2018
- Die Vorgehensweise eines Dienstgebers, dass neben einer Auszahlung auf das Gehaltskonto zusätzlich ungewidmete Barbeträge auf die Hand bezahlt werden, die höher als die jeweiligen Differenzbeträge zu den in den Lohnabrechnungen ausgewiesenen Beträgen sind, erreicht den mit einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung angestrebten Zweck gerade nicht.OGH 9 ObA 100/14t, 29.10.2014
- Ordnungsgemäß ist eine Lohnabrechnung dann, wenn sie dem Dienstnehmer Klarheit darüber verschafft, welche Leistungen der Dienstgeber berücksichtigt hat.OGH 8 ObA 34/07v, 30.08.2007
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- Sodass dem Arbeitnehmer darüber Klarheit verschafft wird, welche Leistungen der Arbeitgeber berücksichtigt hat.OGH 9 ObA 4/03h, 22.01.2003
- Der Verweis auf eine "ordnungsgemäße Lohnabrechnung gemäß Artikel XV Ziffer 3" betrifft sohin nicht einen bestimmten Anspruch, sondern die formellen Mindesterfordernisse der Abrechnung.OGH 9 ObA 215/01k, 05.09.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029299 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 9 ObA 134/21b, 25.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 36/21s, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 41/18i, 28.08.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ob der Inhalt der Abrechnung richtig ist, spielt für die Frage, ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, keine Rolle; sie muss nur formell vollständig sein. Auch wenn Grundbezug und vereinbartes Überstundenpauschale nicht getrennt ausgewiesen sind, bleibt die Abrechnung ordnungsgemäß.
Nein. Seine Fürsorgepflicht verpflichtet ihn nicht, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass eine Entgeltzahlung möglicherweise unrichtig ist; meist weiß er davon selbst nichts. Ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht setzt einen besonderen zusätzlichen Umstand voraus.