Was muss der Verantwortliche für einen Weg zumutbar tun?
günstig für Wegehalter betrifft Wegehalter, Grundeigentümer, Gemeinden, Wanderer
Ob eine Maßnahme zumutbar ist, richtet sich danach, was nach allgemeinen und billigen Grundsätzen von demjenigen erwartet werden kann, der für den Weg verantwortlich ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Das Merkmal der Zumutbarkeit erfordert die Berücksichtigung dessen, was nach allgemeinen und billigen Grundsätzen vom Halter erwartet werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufstellung der in § 50 Z 1 StVO geregelten Gefahrenzeichen („Querrinne“ oder „Aufwölbung“) vor dem schadhaften Abschnitt war im konkreten Fall ausreichend.OGH 2 Ob 218/20b, 26.05.2021
- Hier: Vertiefung im Ausmaß von rund 50 cm mal 40 cm mit einer Tiefe von mindestens 3 cm.OGH 3 Ob 47/19m, 26.04.2019
- Der Umfang der Sorgfaltspflicht eines Halters hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 9 Ob 4/15a, 25.02.2015
- Welche Maßnahmen ein Wegehalter im Einzelnen zu ergreifen hat, richtet sich danach, was nach der Art des Weges, besonders nach seiner Widmung, seiner geografischen Situierung in der Natur und dem daraus resultierenden Maß seiner vernünftigerweise zu erwartenden Benutzung (Verkehrsbedürfnis), für seine Instandhaltung angemessen und nach objektiven Maßstäben zumutbar ist.OGH 2 Ob 115/08p, 17.12.2008
- Welche Maßnahmen der Wegerhalter im Einzelnen zu ergreifen hat, richtet sich gemäß § 1319a Abs 2 letzter Satz ABGB danach, was nach der Art des Weges, besonders nach seiner Widmung, für seine Anlage und Betreuung angemessen und zumutbar ist.OGH 2 Ob 293/98x, 10.12.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030180 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 18.
- OGH 5 Ob 148/24m, 30.01.2025
- OGH 2 Ob 218/20b, 26.05.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 39/17d, 19.04.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 218/16h, 15.02.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 235/15w, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Mangelhafter Weg und Wegehalter
Schadenersatz · Umfang der Verkehrssicherungspflicht
Schadenersatz · Zumutbare Maßnahmen des Wegehalters
Schadenersatz · Wer ist Halter eines Weges
Schadenersatz · Umfang der Streupflicht