Können viele kleine Fehler zusammen grob fahrlässig sein?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einwinterung eines Fahrzeugs in einer Garage mit mehreren hundert Parkplätzen. Fahrzeug zwar mit Plane überdeckt, aber nicht versperrt, Schlüssel irrtümlich von außen einsehbar im Fahrzeug zurückgelassen. Grobe Fahrlässigkeit vertretbar.OGH 7 Ob 208/25a, 21.01.2026
- Hier: Verneinung eines groben Verschuldens bei Prospektkontrollortätigkeit.OGH 10 Ob 23/23i, 13.02.2024
- Hier: Abrollen eines Kfz mit "Hill-Holdsystem" auf abschüssigem Gelände ohne Betätigung der Handbremse oder Einlegen eines Gangs - grobe Fahrlässigkeit bejaht.OGH 7 Ob 127/23m, 27.09.2023
- Hier: Annahme grober Fahrlässigkeit infolge Gleichgültigkeit gegenüber Arbeitnehmerschutzvorschriften in Verbindung mit der besonderen Gefährlichkeit von Abbrucharbeiten.OGH 8 ObA 34/22s, 25.05.2022
- Es kommt stets auf sämtliche Umstände des Einzelfalles an.OGH 7 Ob 289/98w, 28.05.1999
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- In gravierenden Fällen (hier: Bücken nach einem Zettel zwischen den Beinen bei Tempo 110 km/h) ist eine Kumulation nicht erforderlich.OGH 9 Ob 358/97f, 14.01.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030372 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 22.
- OGH 10 Ob 23/23i, 13.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 127/23m, 27.09.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 7 Ob 142/22s, 23.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 34/22s, 25.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 44/16k, 21.04.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1324
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 334
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Grob fahrlässig handelt nur, wer auffallend und ungewöhnlich sorglos ist, so wie es sonst nur bei besonders nachlässigen oder leichtsinnigen Menschen vorkommt. Der Verstoß muss einen Schaden nicht bloß möglich, sondern sogar wahrscheinlich erscheinen lassen und auch persönlich schwer vorwerfbar sein.
Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.