Zum Inhalt springen

Bleibt der Prozess beendet, wenn die Bedingung nicht eintritt?

betrifft Vertragspartner, Kläger, Beklagter
Ein Vergleich vor Gericht kann als Vertrag unwirksam und trotzdem für das Verfahren wirksam sein, und ebenso umgekehrt. Eine Bedingung, die nur den Vertrag betrifft, hindert nicht, dass der Vergleich den Rechtsstreit sofort beendet. Fällt der Vertrag später weg, bleibt die Beendigung des Verfahrens bestehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Ein Prozessvergleich kann prozessual unwirksam, als materielles Rechtsgeschäft aber wirksam sein, und umgekehrt. Eine bloß der materiellen Seite beigefügte Suspensivbedingung kann nicht verhindern, dass der Prozessvergleich den anhängigen Rechtsstreit sofort beendet. Eine nur hinsichtlich des materiellen Rechtsgeschäftes beigefügte Resolutivbedingung würde im Falle des Eintrittes der Bedingung nur die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes, nicht aber die prozessualen Wirkungen des Vergleiches beseitigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032546 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 15.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Vergleich im Prozess und Vertrag
Verfahrensrecht · Bedingter gerichtlicher Vergleich
Verfahrensrecht · Unwirksamer gerichtlicher Vergleich
Verfahrensrecht · Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs
Verfahrensrecht · Wirkung des gerichtlichen Vergleichs