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Wird der Grund mir, wenn ich ihn jahrelang mähe?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Landwirte
Nein. Um Eigentum zu ersitzen, müssen Sie die Fläche allein besitzen und das nach außen sichtbar machen, etwa durch Einzäunen, Bezeichnen oder Bearbeiten. Bloßes Mähen, Weiden oder Düngen reicht nicht, weil das auch jemand tun kann, der nur ein Nutzungsrecht hat. Bei so geringer Bewirtschaftung wird in der Regel höchstens ein Nutzungsrecht ersessen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Die Ersitzung des Eigentumsrechtes setzt Alleinbesitz voraus (Klang Komm VI, 577; GlUNF 5319 und 5920). Das Abmähen des Grases einer Wegparzelle genügt jedenfalls nicht für die Annahme eines Alleinbesitzes.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009792 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 36.

Im Gesetz

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