Wie muss ich fremden Grund nutzen, um ihn zu ersitzen?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Landwirte, Wegbenützer
Sie müssen das Grundstück so nutzen, dass sichtbar wird, dass es zur Gänze Ihnen zugehört. Ihre Nutzung muss die Nutzung durch andere ausschließen. Gelegentliches Beweiden, das Ausüben der Jagd oder das bloße Begehen reichen dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Voraussetzung für jede Ersitzung ist eine Besitzausübung, die die volle Zugehörigkeit der Sache zum Ausübenden so sichtbar zum Ausdruck bringt, dass sie eine Besitzausübung dritter Personen nicht zulässt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Besitzausübung muss die volle Zugehörigkeit der Sache zum Ausübenden sichtbar zum Ausdruck bringen; die Besitzausübung dritter Personen muss erkennbar ausgeschlossen sein.OGH 3 Ob 145/25g, 26.11.2025
- Hier: Ersitzungszeit hinsichtlich öffentlichen Wasserguts vor dem 1.11.1934 (Inkrafttreten des WRG) abgeschlossen.OGH 1 Ob 168/16m, 20.12.2016
- 2. Rechtsgang zu 1Ob177/11b.OGH 1 Ob 137/14z, 22.10.2014
- Die Jagdausübung ist keine taugliche Besitzergreifungshandlung; dies auch dann nicht, wenn die Flächen nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden können.OGH 1 Ob 137/14z, 22.10.2014
- Besitzakte, die die volle Zugehörigkeit nicht zum Ausdruck bringen, reichen zum Erwerb des Sachbesitzes nicht aus und sind demgemäß auch für die Ersitzung des Eigentums nicht hinreichend.OGH 1 Ob 137/14z, 22.10.2014
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Die Ausübung des Jagdrechts reicht zum Erwerb von Sachbesitz nicht aus.OGH 3 Ob 121/14m, 22.10.2014
- Das bloße Beweiden einer Liegenschaft in den Sommermonaten reicht für eine Ersitzung nicht aus, weil eine Bewirtschaftung dieser Art auch von einem Servitutsberechtigten oder einem vertraglich Nutzungsberechtigten vorgenommen werden könnte.OGH 3 Ob 24/14x, 25.06.2014
- Hier: Die einmalige Errichtung eines Kanals und die zweimalige Einräumung von Zufahrtsrechten über die Fläche in einem Zeitraum von fast 20 Jahren reicht für die Ersitzung des Eigentumsrechts nicht aus.OGH 6 Ob 63/13b, 08.05.2013
- Für die Ersitzung müssen Handlungen gesetzt werden, die den Eigentümer von der Ausübung seines Rechts ausschließen.OGH 5 Ob 36/10w, 27.05.2010
- Die Besitzergreifungshandlungen und der Besitzwille bestimmen den Inhalt des Besitzes und damit das Ausmaß des zu ersitzenden Rechts.OGH 5 Ob 36/10w, 27.05.2010
- Hier: Ersitzung eines Wanderweges bzw einer Schiabfahrt verneint.OGH 3 Ob 203/07k, 23.10.2007
- Nur der Besitz, der jeden anderen Besitz ausschließt, kann zur Ersitzung führen.OGH 1 Ob 229/97a, 14.10.1997
- Ausübung des Besitzes in der im § 312 ABGB beispielswiese aufgezählten Art.OGH 1 Ob 42/82, 03.11.1982
- Der Umstand, dass an der Sache eine Dienstbarkeit eines Dritten besteht, hindert die Ersitzung des Eigentums nicht.OGH 5 Ob 786/80, 20.10.1981
- Durch die Verwendung eines Grundstückes als Liegeplatz für das Vieh während der Nacht ist die Besitzausübung anderer Personen nicht ausgeschlossen.OGH 3 Ob 516/78, 21.02.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010101 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 34.
- OGH 6 Ob 85/25f, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 145/25g, 26.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 130/25m, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 56/25y, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 44/25d, 28.05.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 115/24a, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 20/23y, 13.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 74/23w, 25.04.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 216/18p, 19.12.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 40/18f, 21.03.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 309
- ABGB § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
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