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Wie muss ich fremden Grund nutzen, um ihn zu ersitzen?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Landwirte, Wegbenützer
Sie müssen das Grundstück so nutzen, dass sichtbar wird, dass es zur Gänze Ihnen zugehört. Ihre Nutzung muss die Nutzung durch andere ausschließen. Gelegentliches Beweiden, das Ausüben der Jagd oder das bloße Begehen reichen dafür nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Voraussetzung für jede Ersitzung ist eine Besitzausübung, die die volle Zugehörigkeit der Sache zum Ausübenden so sichtbar zum Ausdruck bringt, dass sie eine Besitzausübung dritter Personen nicht zulässt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010101 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 34.

Im Gesetz

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