Besteht eine gelöschte GmbH noch weiter?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (55 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Firmenbucheintragung ist jedoch nicht hinreichende Bedingung für das Bestehen einer eingetragenen Personengesellschaft.OGH 6 Ob 191/21p, 18.03.2022
- Die Löschung einer Gesellschaft nach § 40 FBG führt mit konstitutiver Wirkung auch zum Wegfall der organschaftlichen Vertretung der bisherigen Geschäftsführer oder Liquidatoren, selbst wenn die Gesellschaft noch fortbesteht, weil etwa noch Aktivvermögen vorhanden ist.OGH 3 Ob 111/19y, 04.11.2019
- Das in Österreich gelegene Vermögen einer erloschenen Limited ist einer juristischen Person, die man als „Restgesellschaft“ bezeichnen könnte, zuzuweisen, wobei zu klären ist, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht oder bestand, im englischen Register die Wiedereintragung zu erwirken.OGH 6 Ob 178/14s, 19.03.2015
- Nach der Rechtsprechung werden zwar Mietrechte der Gesellschaft grundsätzlich als einer Vollbeendigung entgegenstehendes Vermögen angesehen. Ein Mietrecht einer Gesellschaft kann aber in bestimmten Fällen bei gebotener kaufmännisch‑wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch kein verwertbares und verteilungsfähiges Vermögen sein.OGH 7 Ob 55/14k, 22.04.2014
- Ein möglicher Kostenersatzanspruch im Verfahren steht der Vollbeendigung der Beklagten nicht entgegen.OGH 7 Ob 55/14k, 22.04.2014
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- Eine Kapitalgesellschaft verliert mit der Vollbeendigung ihre Parteifähigkeit. Voraussetzung dafür ist ihre Vermögenslosigkeit, also der Mangel an Aktivvermögen; die Löschung im Firmenbuch hat insofern nur deklarativen Charakter. Bis zum Beweis des Gegenteils ist anzunehmen, dass eine im Firmenbuch gelöschte Kapitalgesellschaft vermögenslos und damit nicht (mehr) parteifähig ist.OGH 7 Ob 55/14k, 22.04.2014
- Hier: Die bloße Existenz von Rechtsverhältnissen zu Dritten reicht zur Annahme der Weiterexistenz der Gesellschaft nicht aus.OGH 6 Ob 246/12p, 08.05.2013
- Hier: Aktivprozess einer gelöschten KEG.OGH 9 Ob 29/07s, 20.08.2008
- Nach weit überwiegender Auffassung setzt die Beendigung der Gesellschaft einen aus zwei konstitutiven Elementen bestehenden Doppeltatbestand voraus, nämlich Löschung und Vermögenslosigkeit.OGH 8 ObA 72/07g, 03.04.2008
- Hier: Unwirksamkeit der Zustellung des Versteigerungsedikts an den früheren Geschäftsführer der gelöschten Beitrittsgläubigerin.OGH 3 Ob 113/07z, 28.06.2007
- Die Vermutung der Vermögenslosigkeit greift dann nicht ein, wenn eine gelöschte Gesellschaft über einen behaupteten vermögenswerten Anspruch einen Aktivprozess führt.OGH 4 Ob 213/06m, 23.04.2007
- Eine im Firmenbuch gelöschte Personengesellschaft nach Handelsrecht, ferner aber auch eine im Firmenbuch gelöschte OEG kann nicht voll beendet sein, solange sie infolge noch nicht abgewickelter Leasingverträge über Rechte an PKW als Leasingobjekte verfügt.OGH 1 Ob 166/06b, 17.10.2006
- Der Anspruch auf Bucheinsicht nach § 93 Abs 4 GmbHG hat sich nach Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch jedenfalls nicht gegen die Gesellschaft zu richten, wenn sie vermögenslos und damit vollbeendet ist; sie ist ja dann nicht (mehr) parteifähig.OGH 6 Ob 182/06t, 31.08.2006
- Nach stRsp führt weder die Auflösung, ja nicht einmal die Löschung der Gesellschaft mbH im Firmenbuch, sondern nur ihre Vollbeendigung zum Verlust der Rechtspersönlichkeit und der Parteifähigkeit.OGH 3 Ob 32/06m, 26.04.2006
- Hier: Ansprüche gegen Gesellschafter als Liquidator. Keine Rekurslegitimation gegen den Beschluss auf Bestellung eines Nachtragsliquidators ohne Eintragung im Firmenbuch.OGH 6 Ob 13/06i, 16.02.2006
- Auch Nutzungsrechte als Bestandnehmer sind Vermögen.OGH 7 Ob 116/05t, 28.09.2005
- Bis zum Beweis des Gegenteiles ist davon auszugehen, dass nach der Löschung die Kapitalgesellschaft vermögenslos ist.OGH 8 ObA 47/04a, 28.04.2005
- Mit der Vollbeendigung ist die Gesellschaft aber als solche erloschen.OGH 8 ObA 47/04a, 28.04.2005
- Die herrschende Auffassung, dass nach Rechtskraft des Eintragungsbeschlusses die Löschung der zunächst unzulässig im Firmenbuch eingetragenen GmbH die Auflösung ex nunc bewirkt und dass die dergestalt aufgelöste GmbH in Liquidation tritt und - ungeachtet ihrer bereits erfolgten Löschung - abzuwickeln ist, entspricht auch der Art 11 der Richtlinie 68/151/EWG.OGH 9 ObA 212/01v, 05.09.2001
- Die Vollbeendigung tritt nur ein, wenn neben der Löschung auch die materiellrechtliche Voraussetzung der Vermögenslosigkeit gegeben ist. Kommt nach Löschung der Gesellschaft Aktivvermögen hervor, ist eine Nachtragsliquidation zu führen.OGH 6 Ob 19/01i, 22.02.2001
- Vollbeendigung der Gesellschaft tritt ein, wenn kein verwertbares und verteilbares Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist beziehungsweise auf Grund der Vermögenslosigkeit kein Abwicklungsbedarf mehr gegeben ist.OGH 7 Ob 23/01k, 14.02.2001
- Mit der Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch ist konstitutiv der Wegfall der organschaftlichen Vertretung der bisherigen Geschäftsführer oder Liquidatoren, aber auch die Auflösung der Gesellschaft verbunden und die Liquidation ohne Fortsetzungsmöglichkeit der Gesellschaft zwingend durchzuführen ist.OGH 6 Ob 330/98t, 20.05.1999
- Ein Wiedereintritt in das Geschäftsleben kann nur durch Neugründung erfolgen.OGH 6 Ob 330/98t, 20.05.1999
- Wird die beklagte Kapitalgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen. Strebt der Kläger hingegen nicht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die gelöschte Gesellschaft an, ist die Klage zurückzuweisen und das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären.OGH 8 ObA 2344/96f, 22.10.1998
- Eine Liquidation findet nicht statt.OGH 9 ObA 17/98k, 11.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050186 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 55.
- OGH 9 ObA 133/22g, 27.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 47/21d, 20.04.2021, Fall aus Vorarlberg
- OGH 9 ObA 137/19s, 26.02.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 91/16g, 29.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Fehlt dem Schuldner nach Eröffnung der Insolvenz die Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens von sich aus beachten und die Nichtigkeit aussprechen. Der Insolvenzverwalter kann ein trotz der Unterbrechung ergangenes Versäumungsurteil bekämpfen.
Nein. Ist zu Ihren Gunsten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen und wird über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, bleiben die Rechte daraus in Ihrer freien Verfügung. Der Insolvenzverwalter kann daher keine Erklärung abgeben, mit der das Verbot gelöscht wird.