Muss das Gericht Vorteile von selbst vom Schaden abziehen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (62 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Behauptungs- und Beweislast mangels konkreter Angaben zu ersparten Kosten nicht erfüllt.OGH 2 Ob 14/24h, 23.04.2024
- Hier: "Sowieso-Schmerzen".OGH 4 Ob 118/22i, 23.09.2022
- Hier: Anrechenbarkeit von Ausgleichszahlungen auf frustrierte Hotel- und Mietwagenkosten.OGH 4 Ob 177/21i, 16.12.2021
- Hier: Folgeprovisionen.OGH 9 Ob 33/21z, 24.06.2021
- Dazu gehört auch ein substantiiertes Vorbringen des Schädigers zur sachlichen und zeitlichen Kongruenz.OGH 9 Ob 51/10f, 26.05.2011
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 288/93, 22.12.1993
- Demnach hat der Schädiger konkret die Umstände zu behaupten, die einen Vorteilsausgleich rechtfertigen; er hat auch die Kausalität des haftbar machenden Ereignisses für einen entstandenen Vorteil anzuführen.OGH 8 Ob 83/86, 12.02.1987
- In der allgemeinen Bestreitung der Höhe des Schadens liegt nicht schon der Antrag auf Vornahme einer Vorteilsausgleichung.OGH 2 Ob 25/82, 22.02.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036710 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 62.
- OGH 8 Ob 117/25a, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 115/24a, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 85/24a, 23.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 69/24x, 25.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 14/24h, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 18/24y, 18.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 56/23t, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 27/24k, 20.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 3/24s, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 46/23x, 16.01.2024, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1304
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei der Berechnung eines Schadens gilt der Grundsatz, dass Vorteile gegenzurechnen sind. Was Sie durch das schädigende Ereignis an Vorteilen erlangt haben, mindert also Ihren Ersatz.
Ein Vorteil kann auf Ihren Schaden angerechnet werden, auch wenn er nicht aus genau demselben Ereignis stammt. Es genügt, dass Schaden und Vorteil im selben Tatsachenkomplex wurzeln.