Kann ein Verfahren nur teilweise unterbrochen werden?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Ja. Stützen Sie ein einziges Begehren auf mehrere voneinander getrennte Sachverhalte, kann das Gericht das Verfahren nur für einen dieser Gründe unterbrechen. Für den anderen Grund läuft das Verfahren weiter.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.09.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Kumulierte Klagenhäufung liegt vor, wenn ein einheitliches Leistungsbegehren gestellt wird, das auf verschiedenen Sachverhaltsbehauptungen gründet. Es bestehen keine Bedenken dagegen, die eingetretene Unterbrechung des Rechsstreites hinsichtlich des einen geltend gemachten Klagsgrundes festzustellen und den Rechtsstreit - soweit das Begehren auf den anderen Klagsgrund gestützt wird - fortzusetzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der (zulässigen) kumulativen Klagenhäufung macht der Kläger unterschiedliche rechtserzeugende Tatsachen (Klagegründe) geltend, wobei jeder für sich dem einheitlichen Urteilsbegehren zum Erfolg verhelfen soll.OGH 6 Ob 60/22z, 24.03.2023
- Hier: Aufkündigung.OGH 4 Ob 157/19w, 30.03.2020
- Hier: Objektive Klagenhäufung liegt vor, wenn der Kläger zivilprozessuale Rechtsschutzanträge aus gesondert zu beurteilenden, wenn auch auf demselben Rechtsgrund beruhenden Rechtsverhältnissen geltend macht (hier Schadenersatzansprüche aus verschiedenen Kreditvermittlungsfällen).OGH 8 Ob 672/89, 26.02.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037814 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 1 Nc 86/23x, 25.09.2023
- OGH 1 Ob 153/20m, 24.09.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 157/19w, 30.03.2020, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 16/20a, 20.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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