Zum Inhalt springen

Kann ein Verfahren nur teilweise unterbrochen werden?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Ja. Stützen Sie ein einziges Begehren auf mehrere voneinander getrennte Sachverhalte, kann das Gericht das Verfahren nur für einen dieser Gründe unterbrechen. Für den anderen Grund läuft das Verfahren weiter.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.09.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Kumulierte Klagenhäufung liegt vor, wenn ein einheitliches Leistungsbegehren gestellt wird, das auf verschiedenen Sachverhaltsbehauptungen gründet. Es bestehen keine Bedenken dagegen, die eingetretene Unterbrechung des Rechsstreites hinsichtlich des einen geltend gemachten Klagsgrundes festzustellen und den Rechtsstreit - soweit das Begehren auf den anderen Klagsgrund gestützt wird - fortzusetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037814 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Unterbrechung durch das günstige Urteil
Verfahrensrecht · Unterbrechung wegen eines anderen Verfahrens
Verfahrensrecht · Eventualbegehren bei Streitanhängigkeit
Verfahrensrecht · Mehrere Ansprüche in einer Klage
Verfahrensrecht · Trennung verbundener Ansprüche