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Kann ich die Haftung für künftige Schäden feststellen lassen?

günstig für Beklagter betrifft Geschädigte, Grundeigentümer, Beklagte
Steht fest, dass aus dem Vorfall keine weiteren Schäden mehr entstehen können, fehlt Ihnen das Interesse an einer Feststellung der Haftung für die Zukunft. Dem ist es gleichzuhalten, wenn behördlich aufgetragene Sanierungsarbeiten weitere Schäden ausschließen, sobald sie durchgeführt sind, weil Sie diese Maßnahmen ohnehin im Behördenverfahren durchsetzen können.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.05.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Können weitere Schäden aus dem in Feststellungsbegehren bezeichneten Ereignis ausgeschlossen werden, ist dem Geschädigten das Interesse an der Feststellung der Haftung des Schädigers für künftige Schäden abzusprechen. Dem ist - bei von der Wasserrechtsbehörde bescheidmäßig aufgetragenen Sanierungsarbeiten - gleichzuhalten, dass weitere Schäden (hier: aus dem angestiegenen Grundwasserspiegel) dann nicht mehr entstehen können, wenn diese Arbeiten durchgeführt worden sind, weil die Kläger die schadensbeseitigenden Vorkehrungen ohnedies bereits im wasserbehördlichen Verfahren durchsetzen können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038826 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Interesse an Feststellung künftiger Haftung

Bleibt die Möglichkeit offen, dass ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten für einen erst künftig eintretenden Schaden ursächlich sein könnte, haben Sie ein Interesse an der Feststellung der Haftung. Diese Möglichkeit genügt für eine Feststellungsklage.

günstig für Kläger Feststellungsklage vor Eintritt des Schadens

Haben sich bereits Vorfälle ereignet, aus denen ein konkreter Schaden entstehen konnte, und können sie sich leicht wiederholen, dürfen Sie auf Feststellung der Haftung klagen. Das gilt auch dann, wenn noch kein bezifferbarer Schaden eingetreten ist.

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