Was ist ein Rechtsverhältnis, das festgestellt werden kann?
betrifft Kläger, Beklagter, Vertragspartner
Ein Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, durch den geschilderten Sachverhalt konkretisierte und rechtlich geregelte Beziehung zwischen Personen oder zwischen einer Person und einer Sache. Auch einzelne Rechtsfolgen einer solchen Beziehung zählen dazu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Unter einem "Rechtsverhältnis" ist eine bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte, rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von einer Person zu einem Gegenstand, aber auch einzelne Rechtsfolgen einer solchen rechtlichen Beziehung zu verstehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit nachträglicher Änderungen einer Stiftungserklärung (§ 33 Abs 2 S 1 PSG) ist eine Rechtsbeziehung zwischen mehreren Personen zu klären: den Personen, die die Stiftungserklärung geändert (oder zu ändern beabsichtigt) haben; der Privatstiftung, deren Stiftungserklärung geändert wurde (oder geändert werden sollte), deren Rechtsgrundlage also fraglich ist; und den Personen, deren Rechte und Pflichten gegenüber der Privatstiftung durch die (beabsichtigte) Änderung geändert wurden (oder geändert werden sollten).OGH 17 Ob 13/25y, 15.12.2025
- Bei der Auslegung eines Urteils handelt es sich nicht um ein feststellungsfähiges Recht oder Rechtsverhältnis.OGH 8 Ob 151/24z, 12.08.2025
- hier: Vertragliche Vereinbarung über die künftige Bemessung der Höhe der geschuldeten Verdienstentgangszahlungen.OGH 6 Ob 147/22v, 18.11.2022
- Auch einzelne rechtliche Beziehungen, die nur Ausfluss eines weitergehenden Rechtsverhältnisses sind oder einzelne rechtlichen Folgen einer solchen Rechtsbeziehung, wie etwa einzelne Forderungen oder daraus abgeleitete Ansprüche, können Gegenstand einer Feststellungsklage sein.OGH 2 Ob 61/19p, 30.01.2020
- Fehlt jedwede Konkretisierung des haftungsbegründenden Verhaltens im Urteilsbegehren wird es im fortgesetzten Verfahren zu präzisieren sein.OGH 1 Ob 215/16y, 16.03.2017
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Als Rechtsverhältnis wird eine bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt konkretisierte rechtlich geregelte privatrechtliche Beziehung zwischen den Streitteilen verstanden, die im Zeitpunkt der Entscheidung bereits bestehen muss, um "gegenwärtig" zu sein.OGH 6 Ob 335/00h, 22.02.2001
- Die Frage, ob das Rechtsverhältnis zwischen den Streitteilen dahin auszulegen ist, dass auch die Hinterlegung beim Notar eine Bezahlung darstellt, stellt eine im konkreten Fall feststellungsfähige Aufklärung des zwischen den Streitparteien bestehenden Rechtsverhältnisses dar.OGH 7 Ob 270/99b, 27.10.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039053 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 20.
- OGH 6 Ob 189/24y, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 151/24z, 12.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 ObA 94/23y, 18.03.2024
- OGH 6 Ob 147/22v, 18.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 99/17w, 23.10.2017
- OGH 1 Ob 215/16y, 16.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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