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Darf ich in der Berufung nur einen Grund weiterverfolgen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Als Kläger dürfen Sie die Klage auch noch im Berufungsverfahren zurücknehmen. Umso mehr dürfen Sie von mehreren geltend gemachten Gründen nur einen weiterverfolgen. An diese Beschränkung ist das Berufungsgericht gebunden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (48 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Der Kläger, dem es gemäß § 483 Abs 3 ZPO auch im Berufungsverfahren gestattet ist, die Klage zurückzunehmen, kann umso eher von mehreren in erster Instanz geltend gemachten Rechtsgründen nur mehr einen im Berufungsverfahren aufrechterhalten. An eine solche Anfechtungsbeschränkung ist das Berufungsgericht gebunden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041570 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 48.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Klagsänderung im Berufungsverfahren

Im Berufungsverfahren können Sie Ihre Klage weder ändern noch bloß abwandeln. Entscheidet das Berufungsgericht über eine solche angestrebte Änderung, ist dieser Beschluss anfechtbar.

günstig für Beklagter Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht

Nehmen Sie eine Klage unter Verzicht auf den Anspruch zurück, entsteht dadurch ein Hindernis für ein neues Verfahren. Eine spätere Klage über denselben Anspruch ist förmlich zurückzuweisen.

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