Darf ich in der Berufung nur einen Grund weiterverfolgen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das Berufungsgericht durfte auf eine in zweiter Instanz nicht mehr aufrecht erhaltene rechtsvernichtende Tatsache nicht mehr eingehen.OGH 3 Ob 17/08h, 10.04.2008
- Der Einwand der mangelnden Fälligkeit wurde in der Berufung nicht aufrecht erhalten. Der Oberste Gerichtshof kann auf die Frage eines allenfalls verfrühten Beginns des Zinsenlaufs nicht eingehen.OGH 6 Ob 241/06v, 13.03.2008
- Hier: Rekurs über eine Klagsänderung stützte sie sich nicht darauf, dass die bezirksgerichtliche Wertzuständigkeit überschritten worden sei. Das Rekursgericht hätte hier nur im Rahmen des Vorbringens der Beklagten (Frage der erheblichen Erschwerung oder Verzögerung des Verfahrens) die Zulässigkeit der Klagsänderung prüfen dürfen.OGH 7 Ob 41/07s, 18.04.2007
- Hier: Einwand der fehlenden Aktivlegitimation wurde in der Berufung nicht aufrecht erhalten.OGH 8 Ob 120/06i, 23.11.2006
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs können, wenn in der Berufung nur in bestimmten Punkten eine Rechtsrüge ausgeführt wurde, andere Punkte in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden, jedenfalls wenn es um mehrere selbstständig zu beurteilende Rechtsfragen geht.OGH 8 Ob 120/06i, 23.11.2006
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- Hier: Die Rechtsausführungen der Rechtsmittelwerberin beschränken sich ausschließlich auf den Rechtsgrund ihrer Einbeziehung in einen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.OGH 7 Ob 218/06v, 27.09.2006
- Kommt der Revisionswerber in seiner Revision auf einen in erster und zweiter Instanz noch ausdrücklich geltend gemachten Rechtsgrund nicht mehr zurück, so ist dieser Rechtsgrund damit aus der ansonsten umfassenden Beurteilungspflicht des Obersten Gerichtshofes ausgeschieden, weil das Rechtsmittelgericht an eine solche Beschränkung der Klagegründe (ebenso auch von Einwendungen auf Beklagtenseite) grundsätzlich gebunden ist.OGH 7 Ob 251/02s, 13.11.2002
- Kläger hält sein Begehren auf eidliche Vermögensangabe nicht mehr aufrecht.OGH 4 Ob 61/98v, 17.03.1998
- Auch dem Obersten Gerichtshof ist es verwehrt auf ein solches Vorbringen einzugehen.OGH 1 Ob 53/97v, 24.06.1997
- "Anti - Zahnstein"OGH 4 Ob 98/88, 29.11.1988
- Es ist dem Rechtsmittelgericht verwehrt, von Amts wegen auf die Prüfung der rechtlichen Beurteilung hinsichtlich der übrigen Ansprüche einzugehen.OGH 9 ObS 8/87, 15.07.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041570 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 48.
- OGH 1 Ob 130/25m, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 21/25m, 30.10.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 125/24d, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 151/22t, 25.01.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 185/22z, 04.07.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 71/22g, 16.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 72/16y, 01.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Im Berufungsverfahren können Sie Ihre Klage weder ändern noch bloß abwandeln. Entscheidet das Berufungsgericht über eine solche angestrebte Änderung, ist dieser Beschluss anfechtbar.
Nehmen Sie eine Klage unter Verzicht auf den Anspruch zurück, entsteht dadurch ein Hindernis für ein neues Verfahren. Eine spätere Klage über denselben Anspruch ist förmlich zurückzuweisen.