Muss ich die Schiedsvereinbarung vor Gericht selbst einwenden?
betrifft Unternehmer, Vertragspartner, Beklagte
Haben Sie ein Schiedsgericht vereinbart und klagt die andere Seite trotzdem beim staatlichen Gericht, müssen Sie sich darauf selbst berufen. Sie machen dabei die Unzuständigkeit des Gerichts geltend und nicht, dass der Weg zum Gericht überhaupt versperrt wäre. Das Gericht achtet nicht von sich aus darauf.
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Ständige Rechtsprechung seit 1937, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1937)
1./ Die Schiedsgerichtsvereinbarung ist nicht mit der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges, sondern mit jener der sachlichen Unzuständigkeit geltend zu machen (so bereits SZ 6/122, SZ 2/41).
2./ Die Einhaltung eines Schiedsvertrages ist nicht eine von Amts wegen zu wahrenden Angelegenheit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Vorliegen eines Schiedsspruchs begründet das Prozesshindernis der res iudicata.OGH 1 Ob 300/00z, 17.08.2001
- Mit der Einrede einer Schiedsvereinbarung macht die beklagte Partei die sachliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts geltend.OGH 1 Ob 126/00m, 28.11.2000
- Ob der Beklagte die Einwendung einer Vereinbarung eines genau bezeichneten Schiedsgerichtes als Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges gewertet wissen wollte oder richtiger Weise die prorogable sachliche Unzuständigkeit geltend machen wollte, kann dahingestellt bleiben, weil der Beklagte die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes rechtzeitig und deutlich (SZ 54/16) eingewendet und die Zurückweisung der Klage beantragt hat.OGH 8 Ob 258/99w, 24.02.2000
- Daher ist der OGH an die zuständigkeitsbejahenden Entscheidungen der beiden Vorinstanzen gebunden.OGH 8 Ob 633/91, 12.12.1991
- Die Nichtbeachtung begründet keine Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 3 ZPO; eine Unzuständigkeit heilt gemäß § 240 Abs 1 und 2 ZPO, wenn die Einrede im Fall der Durchführung einer ersten Tagsatzung nicht schon in dieser erhoben wird.OGH 14 Ob 28/86, 27.05.1986
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Die vom Kläger aufgestellten Tatsachenbehauptungen für die Frage der sachlichen Zuständigkeit dem Verfahren ohne weitere Überprüfung auf ihre Richtigkeit zugrundezulegen.OGH 1 Ob 628/82, 16.06.1982
- Hier: VereinsschiedsgerichtOGH 5 Ob 312/74, 04.02.1975
- Für die Gegenforderung.OGH 1 Ob 298/58, 02.07.1958
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039817 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 46.
- OGH 18 OCg 4/24y, 26.05.2025
- OGH 9 ObA 4/21k, 24.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 251/15w, 18.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Jurisdiktionsnorm (JN) Art. 18 § 1
- JN § 41
- JN § 42
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 240
- ZPO § 577 · Anwendungsbereich
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