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Muss ich einwenden, dass darüber schon entschieden wurde?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Eltern
Auch im außerstreitigen Verfahren muss das Gericht von sich aus beachten, dass über die Sache bereits rechtskräftig entschieden wurde. Das gilt in jedem Stadium des Verfahrens. Sie müssen es nicht eigens einwenden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Auch im außerstreitigen Verfahren ist die materielle (Teilkraft) Rechtskraft einer Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 56.

Im Gesetz

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