Muss ich einwenden, dass darüber schon entschieden wurde?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Eltern
Auch im außerstreitigen Verfahren muss das Gericht von sich aus beachten, dass über die Sache bereits rechtskräftig entschieden wurde. Das gilt in jedem Stadium des Verfahrens. Sie müssen es nicht eigens einwenden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (56 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Auch im außerstreitigen Verfahren ist die materielle (Teilkraft) Rechtskraft einer Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Erteilung der verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung entfaltet schon wegen des unterschiedlichen Prüfungsmaßstabs keine Einmaligkeitswirkung im Hinblick auf die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung.OGH 6 Ob 143/22f, 25.01.2023
- Nur gegenüber nachträglichen Tatbestandsänderungen hält die materielle Rechtskraft nicht Stand.OGH 8 Ob 68/17h, 25.10.2017
- Hier: Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 240/07s, 19.02.2008
- Hier: Urkundenhinterlegungsverfahren.OGH 5 Ob 278/07d, 19.02.2008
- Hier: Frage der Erbhofeigenschaft eines landwirtschaftlichen Betriebes.OGH 6 Ob 165/03p, 27.11.2003
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Im Allgemeinen kann eine Entscheidung im Verfahren außer Streitsachen nur abgeändert oder widerrufen werden, wenn sich der ihr zugrunde gelegte Tatbestand geändert hat.OGH 1 Ob 5/00t, 25.07.2000
- Liegt bereits eine rechtskräftige Entscheidung vor, so kann über dieselbe Sache zwischen denselben Parteien nicht mehr entschieden werden.OGH 4 Ob 2237/96s, 17.09.1996
- Heilt jeden Mangel des Verfahrens und der Entscheidung, also auch eine eventuelle Nichtigkeit.OGH 1 Ob 727/78, 18.10.1978
- Hier: Bestellung zum Mitvormund neben der Mutter anstatt zum alleinigen Vormund, wie vom Vater angeordnet.OGH 5 Ob 245/72, 10.01.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 56.
- OGH 3 Ob 48/26v, 29.04.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 143/22f, 25.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 179/21s, 16.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 126/20w, 02.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 123/19b, 16.01.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 135/19t, 27.11.2019
- OGH 5 Ob 185/18v, 06.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 47/17y, 29.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) Art. 16
- AußStrG § 18 · Mündliche Verhandlung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 240
- ZPO § 411
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