Ist das Urteil fehlerhaft, wenn das Gericht ein Argument nicht erwähnt?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien im Gerichtsverfahren
Ein Urteil ist nicht schon deshalb fehlerhaft, weil das Gericht in der Begründung einen Umstand nicht erwähnt hat, den es hätte erwähnen können. Auch eine mögliche, aber nicht angestellte Überlegung macht die Entscheidung nicht mangelhaft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Keine Mangelhaftigkeit bei der Entscheidung von Beweiswürdigungsfragen, wenn in der Begründung der Entscheidung ein Umstand nicht erwähnt wurde, der hätte erwähnt werden können oder eine Erwägung nicht angestellt wurde, die hätte angestellt werden können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist vielmehr ausreichend, wenn das Berufungsgericht die wesentlichen Gründe für seine Beweiswürdigung darlegt.OGH 2 Ob 92/15s, 28.06.2016
- Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, auf jedes einzelne Beweisergebnis und Argument des Berufungswerbers einzugehen.OGH 5 Ob 191/10i, 24.01.2011
- Das Berufungsgericht muss sich bei der Behandlung der Beweisrüge nicht mit jedem einzelnen Beweisergebnis auseinandersetzen.OGH 5 Ob 218/09h, 22.06.2010
- Die Entscheidung des Berufungsgerichts über eine Beweisrüge ist schon dann mängelfrei, wenn es dazu nachvollziehbare Überlegungen anstellt und in seinem Urteil festhält.OGH 5 Ob 111/09y, 09.06.2009
- Es muss nur erkennbar sein, aus welchen Erwägungen es zum Ergebnis kam, die vorgenommenen Feststellungen treffen zu können oder solche Feststellungen nicht treffen zu können.OGH 4 Ob 9/75, 08.04.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040165 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 26.
- OGH 10 Ob 6/25t, 26.06.2025
- OGH 3 Ob 201/22p, 15.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 24/22v, 21.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 195/20t, 16.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 99/20d, 25.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 217/19a, 20.02.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 16/19g, 28.08.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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