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Was gilt, wenn nur die Gegenseite die entscheidenden Umstände kennt?

günstig für Beweisbelasteter betrifft Kläger, Beklagte, Konsumenten, Unternehmer, Geschädigte
Grundsätzlich muss jede Seite beweisen, was ihr nützt. Geht es aber um Umstände, die allein im Bereich der Gegenseite liegen und nur ihr bekannt sind, kann von Ihnen ein Beweis billigerweise nicht verlangt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die allgemeinen Beweislastregeln finden eine Einschränkung dort, wo eine Beweisführung von der an sich dazu verpflichteten Partei billigerweise nicht erwartet werden kann, weil es sich um Umstände handelt, die allein in der Sphäre der Gegenseite liegen und daher nur ihr bekannt und damit auch nur durch sie beweisbar sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040182 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 43.

Im Gesetz

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