Ist es ein Fehler, wenn das Gericht meine Rüge zum Gutachten übergeht?
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Rügen Sie in der Berufung, dass die Vorschrift über das Sachverständigengutachten verletzt wurde, und nimmt das Berufungsgericht das nicht wahr, sondern verletzt diese Vorschrift selbst, liegt darin ein Mangel des Berufungsverfahrens.
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Wenn das Berufungsgericht trotz Mängelrüge die geltendgemachte Verletzung der Bestimmung des § 362 Abs 2 ZPO nicht wahrnimmt, vielmehr seinerseits diese Bestimmung verletzt, liegt darin ein Mangel des Berufungsverfahrens.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mängelrüge zur Umbestellung berufskundlicher Sachverständiger wurde vom Berufungsgericht behandelt und fällt daher in den Bereich der vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbaren Beweiswürdigung.OGH 10 ObS 39/22s, 20.04.2022
- Wenn das Berufungsgericht infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor, der als Feststellungsmangel in der Revision (mittels Rechtsrüge) geltend zu machen ist.OGH 10 ObS 350/00v, 30.01.2001
- Ein Mangel des Berufungsverfahrens könnte dann gegeben sein, wenn das Berufungsgericht infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen hat.OGH 10 ObS 141/00h, 06.06.2000
- Hier: Eine Behandlung der Mängelrüge in der Berufung wurde vom Berufungsgericht nicht unterlassen. Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens können nicht mehr in der Revision gerügt werden.OGH 10 ObS 93/99w, 01.06.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040597 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 29.
- OGH 10 ObS 2/25d, 14.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 87/24m, 24.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 91/23i, 09.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 33/24d, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 2/23v, 16.02.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 114/22h, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 151/21b, 19.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 200/20b, 07.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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