Kann ich dieselbe Sache noch einmal einklagen?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Eine rechtskräftige Entscheidung ist maßgeblich: Derselbe Streit kann nicht noch einmal geführt werden. Gerichte und Parteien sind an die Entscheidung gebunden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Die materielle Rechtskraftwirkung ist die Maßgeblichkeit einer Entscheidung, durch die eine Wiederholung desselben Rechtsstreites ausgeschlossen wird und Gerichte und Parteien an die Entscheidung gebunden werden (Fasching, ZPR, RdZ 1497 ff).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zwar räumte in nicht vergleichbaren gesondert gelagerten Fällen der EuGH dem Verbraucherschutz – insbesondere die Durchsetzung der subjektiven Rechte, die sich aus Art 6 Abs 1 Klausel-RL ergeben, derzufolge missbräuchliche Klauseln in Verträgen zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern für letztere unverbindlich sind – gegenüber den tragenden Grundsätzen des Verfahrensrechts große Bedeutung ein (vgl beispielsweise C-421/14, Banco Primus Rn 49; C-600/19, Ibercaja Banco Rn 40; C-693/19 und C-831/19, SPV Project 1503 und Dobank ; C-869/19 Unikaja Banco Rn 33). Der Effektivitätsgrundsatz erfordert aber keine Einschränkung österreichischer Rechtskraftregeln um – für den Kläger ohnedies nicht verbindliche – vermeintlich missbräuchliche Vertragsklauseln aufzugreifen.OGH 7 Ob 67/24i, 22.05.2024
- Hier: Neuerliches auf Intransparenz und Missbräuchlichkeit der Versicherungsbedingungen gestütztes Begehren auf Zahlung von Vergütungszinsen für Prämien aus einem Lebensversicherungsvertrag, von dem der Kläger bereits wirksam nach § 165a VersVG zurückgetreten ist.OGH 7 Ob 67/24i, 22.05.2024
- Maßgebend sind die festgestellten entscheidungserheblichen Tatsachen, die zur Individualisierung des (rechtlich qualifizierten) Tatbestands erforderlich sind.OGH 8 ObA 62/11t, 29.09.2011
- Wurde ein derartiges Prozesshindernis übersehen, liegt ein Nichtigkeitsgrund vor, der in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft der Entscheidung im zweiten Prozess zur amtswegigen Aufhebung des durchgeführten Verfahrens und der neuerlichen Entscheidung sowie zur Zurückweisung der Klage führen muss.OGH 2 Ob 358/97d, 25.02.1999
- Die so in § 411 ZPO angeordnete Einmaligkeitswirkung schließt zwischen gleichen Parteien die neuerliche Anhängigmachung eines gleichen Begehrens, das auf den gleichen rechtserzeugenden Sachverhalt gestützt wird, aus und verwehrt die Sachverhandlung und Entscheidung über dieses idente Rechtsschutzbegehren (Fasching III, 694). Hat aber der Mangel der Bescheinigung zum Verlust des Kostenersatzanspruches geführt, kann ein solcher Anspruch nicht mehr neuerlich unter Nachbringung der erforderlichen Bescheinigung geltend gemacht werden. Da über den Kostenersatzanspruch der Klägerin bereits rechtskräftig abgesprochen wurde, steht dem nunmehrigen Begehren das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegen.OGH 2 Ob 45/95, 25.04.1996
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Aus der materiellen Rechtskraft folgen Einmaligkeitswirkung und Bindungswirkung.OGH 1 Ob 574/95, 17.10.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041115 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 30.
- OGH 3 Ob 48/26v, 29.04.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 211/25p, 25.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 141/25h, 18.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 99/25i, 13.08.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 115/23b, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 179/21s, 16.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 135/19t, 27.11.2019
- OGH 5 Ob 47/17y, 29.08.2017, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 83/16b, 24.01.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Wirkung eines rechtskräftigen Urteils
Verfahrensrecht · Bindung an eine rechtskräftige Entscheidung
Verfahrensrecht · Rechtskraft im Außerstreitverfahren
Verfahrensrecht · Umfang der Rechtskraft eines Urteils
Verfahrensrecht · Eingeschränktes Begehren und Rechtskraft