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Kann ich dieselbe Sache noch einmal einklagen?

betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Eine rechtskräftige Entscheidung ist maßgeblich: Derselbe Streit kann nicht noch einmal geführt werden. Gerichte und Parteien sind an die Entscheidung gebunden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Die materielle Rechtskraftwirkung ist die Maßgeblichkeit einer Entscheidung, durch die eine Wiederholung desselben Rechtsstreites ausgeschlossen wird und Gerichte und Parteien an die Entscheidung gebunden werden (Fasching, ZPR, RdZ 1497 ff).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041115 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 30.

Im Gesetz

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