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Scheitert mein Rechtsmittel, wenn sich die Sache erledigt hat?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Sie müssen durch die Entscheidung belastet sein, und zwar sowohl bei Einbringung des Rechtsmittels als auch noch dann, wenn darüber entschieden wird. Fällt diese Belastung zwischenzeitlich weg, wird das Rechtsmittel als unzulässig zurückgewiesen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (314 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Die Beschwer muss zur Zeit der Einlegung des Rechtsmittels gegeben sein und zur Zeit der Entscheidung über das Rechtsmittel noch fortbestehen; andernfalls ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen (unter ausdrücklicher Ablehnung von 2 Ob 12/62, JBl 1962,511 unter ablehnender Kritik von Novak).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 95 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041770 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 314.

Im Gesetz

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