Was gilt, wenn sich mein Anliegen inzwischen erledigt hat?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Eltern, Beteiligte
Ihr Rechtsmittel wird zurückgewiesen, wenn Sie im Zeitpunkt der Entscheidung darüber keinen Nachteil mehr haben. Hat sich die Sache inzwischen von selbst erledigt, etwa weil der betroffene Zeitraum abgelaufen ist, fehlt dieses Interesse. Das Gericht entscheidet dann nicht mehr inhaltlich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (107 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Bei Fehlen eines Beschwerdeinteresses ist der Rekurs zurückzuweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Selbständig angefochtene Entscheidung durch nachfolgende, in Rechtskraft erwachsene (gleichlautende) Entscheidung überholt.OGH 6 Ob 104/25z, 03.07.2025
- Hier: zum Teil zeitlich überholtes Kontaktrecht.OGH 6 Ob 218/22k, 24.03.2023
- Durch das Unterbleiben einer Maßnahmenanordnung gemäß § 107 Abs 3 AußStrG gegen den Vater wird in die Rechtssphäre der Mutter nicht eingegriffen.OGH 8 Ob 62/22h, 25.05.2022
- Ablauf des Zeitraums, für den die Feststellung der Zulässigkeit einer bestimmten Handlung begehrt wurde.OGH 4 Ob 128/17b, 24.08.2017
- Hier: Da mit der vom Rechtsmittelwerber mit seinem Rechtsmittel angestrebte Fortsetzung des Verfahrens, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters für die Betroffene überprüft wird, ohnehin bereits erfolgt ist, ist der Revisionsrekurs wegen Wegfalls der Beschwer als unzulässig zurückzuweisen.OGH 1 Ob 197/16a, 23.11.2016
Alle 30 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Feststellungsantrag nach § 37 MRG.OGH 5 Ob 143/16i, 25.10.2016
- Auch im Verfahren außer Streitsachen muss ein Rechtsschutzinteresse an der inhaltlichen Behandlung des Rechtsmittels bestehen. Fehlt ein solches Anfechtungsinteresse (Beschwer), ist ein Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen.OGH 9 Ob 16/14i, 25.03.2014
- Hier: Revisionsrekurs.OGH 1 Ob 194/10a, 23.11.2010
- Hier: Bewilligung der Wiedereinsetzung.OGH 6 Ob 274/98g, 29.10.1998
- Mit dem Auszug des Untermieters aus dem Bestandobjekt ist sein rechtliches Interesse an der Feststellung, er sei in Wahrheit Hauptmieter (allenfalls gewesen) schon deswegen nicht weggefallen ist, weil mit der Rechtsstellung als Hauptmieter nicht zuletzt auch im zinsrechtlichen Bereich andere Rechtsfolgen verbunden sind als mit jener eines Untermieters; das Rechtsschutzbedürfnis des Untermieters könnte nur dann verneint werden, wenn ganz klar wäre, daß die angestrebte Entscheidung für ihn nur noch von rein theoretischer Bedeutung wäre (so schon 5 Ob 150/86).OGH 5 Ob 2111/96v, 14.05.1996
- Hier: AblehnungssacheOGH 6 Ob 555/88, 14.04.1988
- Wer nicht Rekurswerber im Rechtsmittelverfahren zweiter Instanz war, ist (hier. durch die Zurückweisung des Rekurses durch das Rekursgericht) nicht beschwert.OGH 10 Ob 528/87, 08.03.1988
- Hier: 1. Vollstreckungsantrag gegen den Kindesvater (nunmehriger Rekurswerber auf Kindesabnahme), wenn zwischenzeitig außergerichtlich die durch die Vollstreckung zu bewirkenden Verhältnisse hergestellt werden.OGH 6 Ob 507/88, 11.02.1988
- Keine Beschwer, wenn dem Rechtsmittel nur noch theoretisch - abstrakte Bedeutung zukommt.OGH 7 Ob 645/78, 16.08.1978
- Zeitlich überholtes Besuchsrecht.OGH 6 Ob 644/78, 15.06.1978
- Besuchsrecht während der Sommerferien.OGH 6 Ob 719/77, 27.10.1977
- Ablehnung einer Auseinandersetzung mit der Lehre Faschings, Komm 4, 13 f, dass mangels Beschwer abzuweisen ist.OGH 5 Ob 301/74, 11.12.1974
- Hier: Einstweilige Verfügung.OGH 5 Ob 255/74, 04.12.1974
- Rechtschutzbedürfnis erfordert, dass der Rechtsmittelwerber durch die angefochtene Entscheidung benachteiligt ist.OGH 3 Ob 151/72, 12.01.1973
- Aufrechterhaltung einer grundbücherlich nicht vollziehbaren einstweiligen Verfügung kein Beschwerdeinteresse.OGH 1 Ob 44/70, 12.03.1970
- Besuchsrecht für einen bereits abgelaufenen Zeitraum.OGH 8 Ob 252/69, 16.12.1969
- Unterbringung eines Kindes während der Sommerferien.OGH 7 Ob 168/68, 04.09.1968
- Das Rechtsschutzinteresse (die Beschwer) muss im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel noch fortbestehen und ist eine Voraussetzung der Rechtsmittelzulässigkeit (JBl 1963,432 = RZ 1963,113 = MietSlg 15743).OGH 8 Ob 92/67, 09.05.1967
- ProtokollberichtigungOGH 1 Ob 28/67, 09.03.1967
- Ausfolgung eines mittlerweile schon ausgefolgten Erlagsgegenstandes; Beschwerdeinteresse gegeben.OGH 8 Ob 194/66, 05.07.1966
- Beschwerdeinteresse bejaht, wenn ein Anhaltsbeschluss nach tatsächlicher Entlassung aus der geschlossenen Anstalt bekämpft wird.OGH 8 Ob 127/66, 03.05.1966
- Rekurs gegen die Streichung eines Vermerkes über die Rechtskraft des Entmündigungsbeschlusses.OGH 8 Ob 117/66, 19.04.1966
- Zeit der Rekursentscheidung.OGH 3 Ob 161/65, 13.04.1966
- Zeit für die Aufnahmsprüfung (Schuljahr 1964/65) vorbei.OGH 7 Ob 9/65, 27.01.1965
- Im Zeitpunkt der Rekurserhebung Schulferien, während welcher die Unterbringung angeordnet, bereits abgelaufen.OGH 7 Ob 348/64, 13.01.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006880 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 107.
- OGH 1 Ob 8/26x, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 91/25s, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 104/25z, 03.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 10/24t, 12.03.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 9 ObA 88/23s, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 101/23s, 19.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 69/23x, 18.12.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 6 Ob 218/22k, 24.03.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 61/21p, 27.07.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 207/19f, 14.04.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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