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Was gilt, wenn sich mein Anliegen inzwischen erledigt hat?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Eltern, Beteiligte
Ihr Rechtsmittel wird zurückgewiesen, wenn Sie im Zeitpunkt der Entscheidung darüber keinen Nachteil mehr haben. Hat sich die Sache inzwischen von selbst erledigt, etwa weil der betroffene Zeitraum abgelaufen ist, fehlt dieses Interesse. Das Gericht entscheidet dann nicht mehr inhaltlich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (107 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Bei Fehlen eines Beschwerdeinteresses ist der Rekurs zurückzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 30 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006880 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 107.

Im Gesetz

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