Gilt mein Rechtsmittel, wenn das Gericht die falsche Form wählte?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Hat das Gericht die falsche Entscheidungsform gewählt und wären Sie dadurch in Ihren Möglichkeiten eingeschränkt, ist Ihr Rechtsmittel dennoch zulässig, wenn es zum Inhalt der Entscheidung passt. Darin liegt zugleich eine Bekämpfung der falschen Form. Auf den Willen des Gerichts kommt es dabei nicht an.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Vergreift sich ein Gericht in der Entscheidungsform, in der Weise, daß dadurch die Rechtsmittelzulässigkeit eingeschränkt wird, so wird ein der Form nach unzulässiges dem Inhalt der Entscheidung aber entsprechendes Rechtsmittel wohl dennoch als zulässig zu betrachten sein, denn in der Einbringung des dem Inhalt entsprechenden Rechtsmittels liegt schon ein Bekämpfen der Form, die auch selbständig durch ein Rechtsmittel erfolgen könnte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Beurteilung, ob ein Urteil oder ein Beschluss vorliegt, ist weiterhin nicht die tatsächlich gewählte, sondern die vom Gesetz vorgesehene - also objektiv richtige - Entscheidungsform maßgebend, ohne dass es auf den subjektiven Willen des Gerichts ankommt.OGH 1 Ob 63/23f, 23.05.2023
- Hier: Im Fall der Erledigung in Form eines Urteils anstatt mit Beschluss ist eine Entscheidung aber nur dann als Beschluss zu behandeln, wenn sie nach dem klar erkennbaren Entscheidungswillen des Gerichts – klar erkennbar zu Unrecht – bloß als Urteil bezeichnet wurde.OGH 10 ObS 54/22x, 28.07.2022
- Hier: Zurückweisung einer Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs in Urteilsform; es steht nur der Rekurs offen.OGH 4 Ob 162/21h, 16.12.2021
- Maßgeblich ist der Inhalt der tatsächlichen Entscheidung, nicht aber, welche Entscheidung bei rechtsrichtiger Beurteilung hypothetisch zu treffen gewesen wäre.OGH 2 Ob 39/20d, 29.06.2020
- Der tatsächliche oder vermeintliche Wille des Gerichts, in einer bestimmten Form seine Entscheidung zu treffen, ist ohne Bedeutung, soweit das Gericht nicht bewusst die Rechtsfrage anders qualifiziert und die seiner Rechtsauffassung entsprechende richtige Entscheidungsform wählt.OGH 8 Ob 56/19x, 27.06.2019
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Die Umdeutung einer Entscheidung durch das Gericht zweiter Instanz beim Vergreifen in der Entscheidungsform durch das Gericht erster Instanz ist grundsätzlich möglich.OGH 4 Ob 44/12t, 17.04.2012
- Die Anfechtbarkeit eines Beschlusses bestimmt sich nicht nach dem tatsächlichen oder vermeintlichen Entscheidungswillen des Gerichts, sondern nach der gesetzlich vorgesehenen Entscheidungsform.OGH 5 Ob 145/09y, 20.04.2010
- Berufungsgericht verwirft Nichtigkeitsberufung in Urteilsform - dagegen weder Revision noch Rekurs zulässig.OGH 6 Ob 292/62, 31.10.1962
- Die Verfehlung der Entscheidungsform (Beschluss statt Urteil und umgekehrt) ändert nichts an der Zulässigkeit des Rechtsmittels und dessen Behandlung.OGH 6 Ob 280/62, 24.10.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041859 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 28.
- OGH 2 Ob 31/24h, 21.03.2024
- OGH 9 ObA 87/23v, 23.11.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 67/23a, 20.04.2023
- OGH 9 ObA 132/22k, 24.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 146/22i, 27.09.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 199/21z, 23.02.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 225/21f, 16.12.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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