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Gilt mein Rechtsmittel, wenn das Gericht die falsche Form wählte?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Hat das Gericht die falsche Entscheidungsform gewählt und wären Sie dadurch in Ihren Möglichkeiten eingeschränkt, ist Ihr Rechtsmittel dennoch zulässig, wenn es zum Inhalt der Entscheidung passt. Darin liegt zugleich eine Bekämpfung der falschen Form. Auf den Willen des Gerichts kommt es dabei nicht an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Vergreift sich ein Gericht in der Entscheidungsform, in der Weise, daß dadurch die Rechtsmittelzulässigkeit eingeschränkt wird, so wird ein der Form nach unzulässiges dem Inhalt der Entscheidung aber entsprechendes Rechtsmittel wohl dennoch als zulässig zu betrachten sein, denn in der Einbringung des dem Inhalt entsprechenden Rechtsmittels liegt schon ein Bekämpfen der Form, die auch selbständig durch ein Rechtsmittel erfolgen könnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041859 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 28.

Im Gesetz

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