Wird eine Klage auf Wiederaufnahme eigens bewertet?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Bei einer Wiederaufnahmsklage gibt es keine eigene Bewertung des Streitgegenstandes. Er ist notwendig derselbe wie im ursprünglichen Verfahren.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Keine selbständige Streitbewertung bei Rechtsmittelklagen. Der Streitgegenstand der Wiederaufnahmsklage ist denknotwendig derselbe wie im Hauptprozess (SZ 10/350, AnwBl 1929,114).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Streitwert im Wiederaufnahmsverfahren entspricht jenem des Vorprozesses.OGH 5 Ob 56/26k, 19.05.2026
- Eine Bindung an einen nur in einem Verfahren auf Akteneinsicht eines Dritten erfolgten Bewertungsausspruch besteht nicht.OGH 9 Ob 49/19z, 30.10.2019
- Sind - wie im Vorprozess - die Kriterien für eine Zusammenrechnung nach § 55 Abs 1 Z 1 JN nicht erfüllt, weil die Klagebegehren verschiedene Anspruchsgrundlagen haben, sind auch die im Wiederaufnahmeverfahren behandelten Entscheidungsgegenstände hinsichtlich ihrer Rechtsmittelzulässigkeit gesondert zu beurteilen.OGH 1 Ob 229/18k, 20.12.2018
- Hier: Nichtigkeitsklage.OGH 5 Ob 254/12g, 24.01.2013
- Dasselbe gilt für das Verfahren über die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung und für das Verfahren über einen Wiedereinsetzungsantrag.OGH 2 Ob 170/10d, 07.10.2010
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- An eine trotzdem vorgenommene Bewertung wäre der Oberste Gerichtshof nicht gebunden.OGH 5 Ob 141/10m, 31.08.2010
- Dies gilt auch im Abänderungsverfahren nach §§ 72 ff AußStrG.OGH 5 Ob 148/10s, 31.08.2010
- Der Entscheidungsgegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens ist in der Regel identisch mit jenem des früheren Verfahrens, woraus die ständige Rechtsprechung ableitet, dass eine neuerliche Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Gericht zweiter Instanz nicht erforderlich ist.OGH 6 Ob 192/05m, 06.10.2005
- Richtet sich die Wiederaufnahmsklage nur gegen einen Teil der Entscheidung im wiederaufzunehmenden Verfahren, ist Streitgegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens nur dieser von der Wiederaufnahmsklage betroffene Teil.OGH 6 Ob 349/04y, 17.02.2005
- Richtet sich die Wiederaufnahmsklage nur gegen den Ausspruch über mehrere im Vorprozess geltend gemachte Ansprüche, dann ist nur dieser Teil des Streitgegenstandes von Bedeutung.OGH 7 Ob 352/98k, 09.03.1999
- Deshalb muss auch die Revisibilität in beiden Verfahren nach den gleichen Grundsätzen beurteilt werden.OGH 2 Ob 80/98y, 19.03.1998
- Ein in das Berufungsurteil aufgenommener Streitwertausspruch hat unbeachtet zu bleiben.OGH 6 Ob 572/82, 17.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042445 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 45.
- OGH 5 Ob 56/26k, 19.05.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 38/24f, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 260/15v, 25.01.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Streitwert bei der Wiederaufnahmsklage
Verfahrensrecht · Bewertungsausspruch des Berufungsgerichts
Verfahrensrecht · Streitwert im Abänderungsverfahren
Verfahrensrecht · Neue Beweise im Wiederaufnahmeverfahren
Verfahrensrecht · Vorprüfung der Wiederaufnahmsklage