Gilt der vom Berufungsgericht bestimmte Wert auch beim Höchstgericht?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
An die Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht ist auch der Oberste Gerichtshof gebunden. Er legt sie seiner Beurteilung zugrunde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (124 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
An die Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht ist auch der OGH gebunden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine offenkundige Fehlbewertung, weil es bei Energielieferungsverträgen als Sukzessivlieferungsverträgen mit häufig längerfristigem Zeithorizont nicht allein auf einen Jahresdifferenzbetrag ankommen kann.OGH 1 Ob 4/24f, 27.05.2024
- Lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche.OGH 4 Ob 144/20k, 22.09.2020
- Hier: Rechtsstreit über Kontrollrechte von Kommanditisten einer KEG nach § 166 Abs 1 UGB.OGH 6 Ob 203/19z, 23.04.2020
- Hier: Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81ff EheG.OGH 1 Ob 154/18f, 26.09.2018
- Im Verlassenschaftsverfahren hat sich das Rekursgericht an der Höhe der Aktiva und Passiva zu orientieren.OGH 6 Ob 142/13w, 28.08.2013
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Der Verfassungsgerichtshof hob die Wortfolge „§ 60 Abs 2 JN“ in § 500 Abs 3 ZPO als verfassungswidrig auf und sprach aus, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten.OGH 3 Ob 8/13t, 23.01.2013
- Gebundenes Ermessen des Berufungsgerichts bei der Bewertung des Streitgegenstands, wobei der objektive Wert der Streitsache ein Bewertungskriterium bildet.OGH 2 Ob 248/09y, 17.02.2010
- Das Rechtsmittelgericht ist an die Bewertung durch den Kläger (§ 56 Abs 2 JN) nicht gebunden.OGH 9 Ob 25/08d, 05.08.2009
- Der Oberste Gerichtshof ist an die Bewertung des Streitgegenstands durch das Berufungsgericht - und gleichermaßen gemäß § 526 Abs 3 ZPO durch das Rekursgericht - grundsätzlich gebunden. Eine Bindung besteht (nur) dann nicht, wenn das Berufungs-(Rekurs-)gericht zwingende gesetzliche Bewertungsvorschriften verletzt oder den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat. Das Berufungs-(Rekurs-)gericht darf den Wert des Entscheidungsgegenstands - bezogen auf den objektiven Wert der Streitsache - weder übermäßig hoch noch übermäßig niedrig ansetzen; ist eine solche Fehlbewertung offenkundig, ist der Oberste Gerichtshof daran nicht gebunden.OGH 8 Ob 57/09d, 19.05.2009
- Nur dann, wenn das Erstgericht über einen 2.000 EUR nicht übersteigenden Streitgegenstand entschieden hätte, wäre der Oberste Gerichtshof an eine höhere Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht nicht gebunden, was auch für den Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss des Gerichts zweiter Instanz gilt. Der vom Berufungsgericht vorgenommenen Korrektur einer offensichtlichen Unterbewertung steht aber auch diese Ausnahmeregelung nicht entgegen.OGH 5 Ob 91/09g, 12.05.2009
- § 59 Abs 2 AußStrG verpflichtet das Rekursgericht (nur) zu einem Bewertungsausspruch. Eine Begründung für diese Bewertung mag im Einzelfall zur Vermeidung eines Verdachts auf einen Ermessensexzess angezeigt sein, ist aber nicht zwingend vorgesehen. Demnach liegt im Fehlen einer Begründung für den Bewertungsausspruch keine Nichtigkeit.OGH 5 Ob 278/08f, 27.01.2009
- Hier: Feststellung des Bestehens eines Fahrrechts und Einwilligung in die Einverleibung.OGH 4 Ob 216/08f, 15.12.2008
- Sofern nicht zwingende Bewertungsvorschriften verletzt wurden.OGH 1 Ob 132/08f, 16.09.2008
- Hier: Verfahren wegen §§ 52 Abs 1 Z 8, 21 Abs 3 WEG 2002.OGH 5 Ob 122/08i, 14.07.2008
- Der Bewertungsausspruch des Gerichts zweiter Instanz ist - auch im Verfahren außer Streitsachen - unanfechtbar und für den Obersten Gerichtshof bindend, wenn zwingende Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen.OGH 5 Ob 122/08i, 14.07.2008
- Hier: Die vom Rekursgericht nicht begründete, offenkundig krasse Unterbewertung des Entscheidungsgegenstands überschreitet eindeutig die Grenzen zulässigen Ermessens.OGH 5 Ob 91/08f, 14.05.2008
- Der Bewertungsausspruch des Berufungsgerichts gemäß § 500 Abs 2 Z 1 ZPO ist unanfechtbar und für den Obersten Gerichtshof bindend, wenn zwingende Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen.OGH 1 Ob 244/06y, 28.11.2006
- Das Berufungsgericht hat über den Wert des Entscheidungsgegenstands abzusprechen. Es ist dabei nicht an die Bewertung des Klägers gebunden. Diese Bewertung ist grundsätzlich unanfechtbar und für den Obersten Gerichtshof bindend, es sei denn, das Berufungsgericht hätte zwingende gesetzliche Bewertungsvorschriften verletzt oder den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum überschritten; Hier: Rechtsstreit über die Löschung oder Aufrechterhaltung einer Wegeservitut.OGH 6 Ob 63/05s, 25.08.2005
- Das Berufungsgericht darf den Wert des Entscheidungsgegenstands - bezogen auf den objektiven Wert der Streitsache - weder übermäßig hoch noch übermäßig niedrig ansetzen; ist eine solche Fehlbewertung offenkundig, dann ist der Oberste Gerichtshof daran nicht gebunden.OGH 4 Ob 61/04f, 30.03.2004
- Hier: § 60 Abs 2 JN.OGH 6 Ob 296/98t, 26.11.1998
- Keine Überschreitung mangels Vorliegens einer zwingenden Bewertungsvorschrift.OGH 9 ObA 93/94, 06.04.1994
- Unter zwingenden Bewertungsvorschriften sind Normen gemeint, die den Wert des Entscheidungsgegenstandes unter Ausschaltung richterlichen Ermessens mit einem bestimmten Betrag festlegen (etwa den Einheitswert gemäß § 60 Abs 2 JN, auch in Verbindung mit § 57 JN) oder starre Berechnungsmethoden vorgeben (zum Beispiel §§ 54 Abs 2, 55 Abs 1 bis 3, 56 Abs 3 oder 58 JN). Eine Bewertung, die dem Rekursgericht einen Ermessensspielraum übrig lässt und diesen auch nicht überschreitet, ist für den OGH unüberprüfbar.OGH 5 Ob 58/93, 29.06.1993
- Die prozessual zulässige Bewertung ist mangels Verstoßes gegen gesetzliche Bewertungsrichtlinien vom OGH nicht überprüfbar.OGH 5 Ob 1303/86, 25.11.1986
- Bewertung im gesetzlichen Rahmen unter Beachtung der §§ 54 ff JN.OGH 6 Ob 697/84, 04.09.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042515 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 124.
- OGH 5 Ob 180/25v, 29.01.2026, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 92/24a, 03.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 129/24w, 25.07.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 98/24m, 25.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 7/24y, 22.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 12/24h, 22.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 3/24t, 16.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 45/24i, 24.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 34/24x, 22.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 7/24m, 17.04.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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