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Trifft mich ein Verschulden, wenn ich einen Zeugen nicht nannte?

günstig für Prozessgegner betrifft Kläger, Beklagter
Ein Verschulden liegt vor, wenn Sie im ersten Verfahren Zeugen nicht genannt haben, von denen Sie annehmen mussten, dass sie den Sachverhalt kennen. Dasselbe gilt, wenn Sie nichts unternommen haben, um den Aufenthalt eines Zeugen zu ermitteln.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Ein Verschulden liegt vor, wenn die Partei im Hauptprozess Zeugen zu führen unterlässt, von denen sie voraussetzen musste, dass die zu erweisenden Tatsachen bekannt sind, ebenso, wenn die Partei nichts unternommen hat, um während des Verfahrens den Aufenthalt eines Zeugens zu ermitteln (Fasching IV 518 f).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044619 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 34.

Im Gesetz

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