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Prüft die letzte Instanz von selbst, welches Recht gilt?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien mit Auslandsbezug
Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Sache nach ausländischem Recht zu beurteilen ist, prüft der Oberste Gerichtshof die Frage des anzuwendenden Rechts auch dann, wenn sie im Rechtsmittel gar nicht angesprochen wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (67 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Zu den auch außerhalb der Revisionsausführungen von Amts wegen zu prüfenden Fragen gehört - falls sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Sache allenfalls nach ausländischem Recht zu beurteilen ist - auch die des anzuwendenden Rechts (SZ 25/17, EvBl 1965/22 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045126 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 67.

Im Gesetz

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