Prüft die letzte Instanz von selbst, welches Recht gilt?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien mit Auslandsbezug
Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Sache nach ausländischem Recht zu beurteilen ist, prüft der Oberste Gerichtshof die Frage des anzuwendenden Rechts auch dann, wenn sie im Rechtsmittel gar nicht angesprochen wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (67 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Zu den auch außerhalb der Revisionsausführungen von Amts wegen zu prüfenden Fragen gehört - falls sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Sache allenfalls nach ausländischem Recht zu beurteilen ist - auch die des anzuwendenden Rechts (SZ 25/17, EvBl 1965/22 ua).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist fremdes Recht maßgebend, so ist es nach § 3 IPRG von Amts wegen anzuwenden.OGH 4 Ob 122/06d, 28.09.2006
- Dennoch hängt im Rechtsmittelverfahren die amtswegige Prüfung der Rechtsanwendungsfrage von der Erhebung der Rechtsrüge ab.OGH 1 Ob 163/05k, 18.10.2005
- Dabei muss jeder Sachverhalt, bei dem es gilt, eine Kollisionsnorm aufzufinden, in der Regel im System der lex fori eingeordnet werden, welches dann das Anknüpfungsmoment und damit die Verweisung auf das anwendbare Recht bestimmt. Regelt das Recht, auf das verwiesen wird die Anknüpfung (hier: für schuldrechtliche Verträge durch § 28 EGBG) inhaltsgleich, ist die durch die Anwendung ausländischen Rechts betroffene Partei nicht überrascht.OGH 4 Ob 504/88, 12.04.1988
- Im Hinblick auf die völlig neue rechtliche Beurteilung der Streitsache durch den OGH muss den Parteien Gelegenheit gegeben werden, dazu allenfalls ergänzendes Vorbringen zu erstatten und Beweisanträge zu stellen.OGH 4 Ob 48/84, 09.10.1984
- Hat das mit Rechtsrüge angerufene Berufungsgericht zwar zutreffend in seine Beurteilung die Auslandsbeziehung einbezogen, die kollisionsrechtliche Beurteilung aber ohne ausreichende Tatsachengrundlagen vorgenommen, liegt ein Mangel vor, der von dem mit Rechtsrüge angerufenen Obersten Gerichtshof aufzugreifen ist.OGH 6 Ob 536/82, 10.03.1982
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Auf Grund einer gesetzmäßig ausgeführten Rechtsrüge.OGH 4 Ob 527/79, 11.12.1979
- Selbst gegen die Rechtsmeinung der Parteien.OGH 3 Ob 121/75, 23.09.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045126 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 67.
- OGH 4 Ob 191/23a, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 186/21b, 22.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 130/20m, 05.08.2021
- OGH 3 Ob 58/20f, 10.12.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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