Muss ein Kind dort bleiben, wo es bisher lebte?
betrifft Kinder, Eltern, Pflegeeltern
Der Grundsatz, die Erziehung nicht ohne Not zu wechseln, gilt nicht um seiner selbst willen. Er dient dem Wohl des Kindes und ist diesem untergeordnet. Stetigkeit und Dauer gelten nach der Lebenserfahrung als Grundbedingungen für eine gelingende Erziehung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (58 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Der Grundsatz der Kontinuität der Erziehung darf nicht um seiner selbst Willen aufrechterhalten werden, sondern ist dem Wohl des Kindes unterzuordnen. Die Forderung nach Kontinuität entspringt dem Gedanken des Kindeswohles, weil nach der Lebenserfahrung die Stetigkeit und Dauer Grundbedingungen für eine erfolgreiche und damit dem Wohl des Kindes dienende Erziehung sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: vorläufige Entscheidung über den hauptsächlichen Aufenthalt.OGH 2 Ob 24/22a, 30.05.2022
- Maßnahmen, die eine Änderung der Pflegeverhältnisse und Erziehungsverhältnisse mit sich bringen, sind nur dann in Betracht zu ziehen, wenn sich die Verhältnisse in der Zwischenzeit derart geändert haben, dass eine Neuregelung im Interesse des Kindes dringend geboten ist.OGH 8 Ob 25/16h, 17.08.2016
- Eine Änderung des hauptsächlichen Aufenthaltsorts des Kindes muss daher, um eine Neuregelung zu begründen, bei Beurteilung des Kindeswohls in einer Gesamtschau und unter Berücksichtigung einer Zukunftsprognose so gewichtig sein, dass das Postulat der Erziehungskontinuität in den Hintergrund tritt.OGH 3 Ob 212/14v, 18.12.2014
- Hier: Plötzliches Herausreißen der Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung mitten im Schul‑/Kindergartenjahr iVm dem unvorbereiteten Abbruch der Betreuungskontinuität durch den Vater.OGH 3 Ob 155/12h, 19.09.2012
- Auch bei der Erstzuteilung der Obsorge sind die Grundsätze der Kontinuität der Erziehungs‑ und Lebensverhältnisse nicht zu vernachlässigen.OGH 4 Ob 232/10m, 18.01.2011
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Gleiche Eignung der Eltern, die Obsorge zu übernehmen.OGH 3 Ob 122/09a, 23.06.2009
- Hier: Die Kinder wohnen bei der Mutter (im selben Ort wie der Vater). Sie ermöglicht den Kindern einen zwanglosen, intensiven und guten Kontakt mit dem Vater und den väterlichen Großeltern. Überträgt man nun die Obsorge auf den Vater, so bedeutet dies einen Wohnungs- und Bezugswechsel und damit eine Unterbrechung der mittlerweile eingetretenen Kontinuität der Lebensumstände nach der Trennung der Eltern, ohne dass aus den Feststellungen eine bessere Entwicklungsmöglichkeit der Kinder beim Vater abzuleiten wäre.OGH 7 Ob 193/07v, 16.11.2007
- Im Rahmen einer Obsorgeentscheidung kommt dem Grundsatz der Kontinuität der Erziehung unter dem Blickwinkel des Kindeswohls besondere Bedeutung zu.OGH 9 Ob 20/07t, 28.03.2007
- Wenn dadurch dem primär zur Obsorge berufenen leiblichen Vater seine Elternrechte gleichsam auf Dauer versagt würden.OGH 7 Ob 31/02p, 27.02.2002
- Der Grundsatz der Kontinuität der Erziehung ist nicht das entscheidende, sondern nur ein zusätzliches Argument für die Zuteilung der Obsorge.OGH 6 Ob 315/01v, 31.01.2002
- Es müssen die Lebensumstände beider Elternteile in ihrer Gesamtheit einschließlich des Umfeldes einander gegenübergestellt werden. Von besonderem Gewicht ist die Eignung des betreffenden Elternteils für die Ausübung der Obsorge.OGH 9 Ob 91/01z, 11.04.2001
- Zu der Zuteilung der elterlichen Rechte und Pflichten ist allein das Kindeswohl ausschlaggebend.OGH 7 Ob 603/89, 15.06.1989
- Dieser Grundsatz stellt nur einen Faktor bei der Gesamtbeurteilung des Kindeswohles dar.OGH 8 Ob 600/88, 07.07.1988
- Grundsatz der Kontinuität auch bei erstmaliger Sorgerechtsentscheidung nicht generell abzulehnen.OGH 3 Ob 599/86, 03.09.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047928 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 58.
- OGH 10 Ob 31/25v, 10.07.2025
- OGH 10 Ob 6/25t, 26.06.2025
- OGH 9 Ob 32/25h, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 214/24t, 30.01.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 93/24h, 03.07.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 27/24t, 27.06.2024
- OGH 2 Ob 120/23w, 27.06.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 106/20d, 25.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 118/17i, 20.07.2017
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 144 · Abstammung vom Vater und vom anderen Elternteil
- ABGB § 176 · Deliktsfähigkeit des Kindes
- ABGB § 177 · Obsorge der Eltern
Verwandte Fragen
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