Zählen auch Einwendungen gegen eine Schätzung als Rechtsmittel?
betrifft Geschädigte, Kläger, Verfahrensbeteiligte, Schuldner
Der Begriff Rechtsmittel ist weit zu verstehen. Auch Einwendungen gegen eine Schätzung gelten als Rechtsmittel im Sinn dieser Bestimmung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Der Begriff "Rechtsmittel" muss extensiv ausgelegt werden. Insbesondere müssen Einwendungen gegen eine Schätzung als Rechtsmittel im Sinn dieser Gesetzesstelle aufgefasst werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Einstellungsantrag nach § 108 StPO ist ein „Rechtsmittel“ iSd § 2 Abs 2 AHG.OGH 1 Ob 22/23a, 21.03.2023
- Die Rechtsprechung bekennt sich zu einem weiten Verständnis des Begriffs "Rechtsmittel".OGH 1 Ob 55/95, 25.06.1996
- Materiellrechtliche Ansprüche und Behelfe sind vom Rechtsmittelbegriff jedenfalls auszuschließen.OGH 1 Ob 26/79, 29.08.1979
- Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.OGH 1 Ob 202/68, 18.10.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 12.
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 28/24d, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 22/23a, 21.03.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 58/22v, 20.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 231/20g, 28.01.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 89/20z, 23.07.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 199/16w, 23.11.2016, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 68/16f, 28.04.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §2 Abs2
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