Ist auch ein kleiner Betrieb von der Aufteilung ausgenommen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kommt nicht auf einen erzielten Gewinn an.OGH 6 Ob 87/10b, 24.06.2010
- Ausschlaggebend ist, ob die im Zeitpunkt der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft bestehende Bewirtschaftung der Liegenschaften als landwirtschaftliches Unternehmen im Sinn einer selbständig organisierten Erwerbsgelegenheit anzusehen war und welche Liegenschaftsteile dem (allfälligen) Betrieb des Unternehmens dienten.OGH 4 Ob 263/00f, 14.11.2000
- Auch Kleinstunternehmen fallen unter § 82 Abs 1 Z 3 EheG (hier: saisonale Privatzimmervermietung).OGH 4 Ob 588/88, 25.10.1988
- Hier: landwirtschaftlicher Betrieb. Dabei spielt keine Rolle, ob das Unternehmen vom Mann oder der Frau oder von beiden gemeinsam betrieben wurde bzw wird.OGH 5 Ob 511/86, 13.01.1987
- Hier: Kleiner gastgewerblicher Betrieb mit Betriebsliegenschaft.OGH 2 Ob 666/85, 10.12.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 21.
- OGH 1 Ob 201/23z, 05.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 107/18v, 26.09.2018, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Unternehmereigenschaft braucht es keine bestimmte Betriebsgröße, kein Mindestkapital und keine besondere Organisation. Entscheidend ist allein, ob sich die selbständige wirtschaftliche Tätigkeit bei genau diesem Geschäft als unternehmerisch darstellt. Es kommt also auf das Verhältnis der beiden Seiten bei diesem Geschäft an.
Geschäfte, die Sie abschließen, bevor Sie Ihren Betrieb eröffnen, um diesen erst vorzubereiten, gehören noch nicht zu diesem Betrieb. Sie sind dabei noch Verbraucher und bleiben es auch dann, wenn Sie mit der Eröffnung Unternehmer werden. Solche Geschäfte können Sie daher anfechten, wenn Sie um mehr als die Hälfte des Wertes verkürzt wurden.