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Wie vorsichtig muss ein Autofahrer sein, um nicht zu haften?

günstig für Geschädigter betrifft Lenker, Fahrzeughalter, Unfallopfer, Verkehrsbetriebe
Gefragt ist nicht die übliche Vorsicht im Verkehr, sondern eine besonders weitgehende Sorgfalt. Es kommt darauf an, ob auch ein besonders sorgfältiger Fahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können. Diese Pflicht beginnt nicht erst in der Gefahr, sondern verlangt, gar nicht erst in eine gefährliche Lage zu geraten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (75 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

1. Die Sorgfalt, deren Außerachtlassung den Halter der Rechtswohltat der Befreiung von der Gefährdungshaftung verlustig gehen lässt, ist nicht die normale Verkehrssorgfalt, sondern umfasst eine besonders weitgehende Sorgfalt, deren Beobachtung den Unfall als unvermeidbar erscheinen lässt. 2. Dabei kommt es darauf an, dass auch für einen besonders sorgfältigen Kraftfahrer bei der gegebenen Sachlage der geschehene Unfall unvermeidbar gewesen wäre. 3. Diese erhöhte Sorgfaltspflicht, deren Beobachtung den Unfall als ein unabwendbares Ereignis erscheinen lässt, setzt auch nicht erst in der Gefahrenlage ein, sondern verlangt, dass von vornherein alles vermieden wird, in eine Lage zu kommen, aus der eine Gefahr entstehen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058278 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 75.

Genannte Normen

EKHG §9 C

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grenzen der Sorgfaltspflicht

Ob ein Verhalten rechtswidrig war, misst sich an Verhaltensgeboten, die für die konkrete Situation im Vorhinein ausformuliert sind und die erforderliche Sorgfalt bestimmen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Schädiger keine völlig unerfüllbaren Sorgfaltspflichten auferlegt werden.

günstig für Schädiger Maßstab der groben Fahrlässigkeit

Grob fahrlässig handelt nur, wer auffallend und ungewöhnlich sorglos ist, so wie es sonst nur bei besonders nachlässigen oder leichtsinnigen Menschen vorkommt. Der Verstoß muss einen Schaden nicht bloß möglich, sondern sogar wahrscheinlich erscheinen lassen und auch persönlich schwer vorwerfbar sein.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Beginn der erhöhten Sorgfaltspflicht
Schadenersatz · Umfang der Verkehrssicherungspflicht
Schadenersatz · Gewöhnliche Sorgfalt reicht nicht
Schadenersatz · Unabwendbares Ereignis
Schadenersatz · Pflicht zur Verhinderung unbefugter Fahrten