Wie vorsichtig muss ein Autofahrer sein, um nicht zu haften?
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (75 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: U6-Wien.OGH 2 Ob 262/06b, 30.11.2006
- Die Haftungsbefreiung kommt dem Halter nur dann zugute, wenn er die äußerste nach den Umständen des Falles mögliche und zumutbare Sorgfalt eingehalten hat; es muss alles vermieden werden, was zur Entstehung einer gefahrenträchtigen Situation führen könnte.OGH 2 Ob 262/03y, 13.11.2003
- Hier: Liftbedienstete eines Sessellifts - es ist nicht erforderlich, dass Liftbedienstete ohne das Hinzutreten weiterer Umstände (Ängstlichkeit, besondere Hilfsbedürftigkeit udgl) eine Schigruppe von älteren Damen ankündigten, sodass bei der Bergstation entsprechende Maßnahmen wie zB Verlangsamung des Liftes eingeleitet werden können.OGH 2 Ob 2186/96a, 28.11.1996
- Von einem besonders umsichtigen und sachkundigen Kraftfahrer kann ohne jede Überspannung seiner Sorgfaltspflicht vorausgesetzt werden, dass er, mag dazu auch keine gesetzliche Verpflichtung bestehen, an einem im Stillstand befindlichen Fahrzeug des Straßendienstes, in dessen Umgebung für ihn erkennbar Straßenarbeiten durchgeführt werden, nicht mit einer Geschwindigkeit von siebzig km/h vorbeifährt, weil für ihn die Überlegung naheliegt, dass sich im Bereich dieses Fahrzeuges weitere Arbeiter befinden könnten, die, durch ihre Arbeit abgelenkt, dem Straßenverkehr nicht die erforderliche Aufmerksamkeit zuwenden.OGH 8 Ob 67/87, 16.02.1988
- An diese Sorgfaltspflicht sind nicht billige, sondern strengste Anforderungen zu stellen (Hier: mangelnde Ankündigung der Zugsabfahrt, Verletzung des aufspringenden Fahrgastes).OGH 8 Ob 58/85, 18.09.1985
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- Dabei ist nicht rückblickend zu beurteilen, ob der Unfall bei anderem Verhalten vermieden worden wäre, sondern von der Sachlage vor dem Unfall auszugehen und, zu prüfen, ob der Kraftfahrer in dieser Lage die äußerste, nach den Umständen zumutbare Verkehrssorgfalt beobachtet hat.OGH 8 Ob 132/76, 22.09.1976
- Diese Sorgfaltspflicht darf indes nicht überspannt werden, soll eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Erfolgshaftung vermieden werden.OGH 2 Ob 357/74, 06.02.1975
- Diese erhöhte Sorgfaltspflicht geht über die bloße Verpflichtung zur Beachtung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen hinaus (ZVR 1966/246) und setzt nicht erst in der Gefahrenanlage ein, sondern verlangt, dass von vornherein vermieden wird, in eine Lage zu kommen, aus der eine Gefahr entstehen kann.OGH 1 Ob 246/72, 22.11.1972
- Hier: Mit Vereisungen in der Straße war zu rechnen.OGH 2 Ob 303/66, 17.11.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058278 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 75.
- OGH 2 Ob 212/22y, 17.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 106/21h, 05.08.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 214/19p, 27.02.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
EKHG §9 C
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob ein Verhalten rechtswidrig war, misst sich an Verhaltensgeboten, die für die konkrete Situation im Vorhinein ausformuliert sind und die erforderliche Sorgfalt bestimmen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Schädiger keine völlig unerfüllbaren Sorgfaltspflichten auferlegt werden.
Grob fahrlässig handelt nur, wer auffallend und ungewöhnlich sorglos ist, so wie es sonst nur bei besonders nachlässigen oder leichtsinnigen Menschen vorkommt. Der Verstoß muss einen Schaden nicht bloß möglich, sondern sogar wahrscheinlich erscheinen lassen und auch persönlich schwer vorwerfbar sein.