Muss ich mit ungeschicktem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 19.09.2023 (58 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es besteht keine zwingende Verpflichtung, sich Kindern, die am Straßenrand stehen und ein anderes Kind, das sich in der Folge losreißt und auf die Fahrbahn läuft, an der Hand halten, mit Schrittgeschwindigkeit zu nähern.OGH 2 Ob 157/06m, 21.09.2006
- Hier: Einreihen des Autobusses in Fließverkehr trotz Klopfen eines Fahrgastes an die bereits geschlossene vordere Einstiegstüre.OGH 2 Ob 142/98s, 27.05.1999
- Kindern gegenüber ist jede nur denkbare Vorsicht geboten und insbesondere die Geschwindigkeit zu verringern. Spielen Kinder am Gehsteig oder Straßenrand, so muss damit gerechnet werden, dass sie unbedacht in die Fahrbahn laufen.OGH 2 Ob 2178/96z, 24.09.1998
- Hier: Liftbedienstete eines Sessellifts - es ist nicht erforderlich, dass Liftbedienstete ohne das Hinzutreten weiterer Umstände (Ängstlichkeit, besondere Hilfsbedürftigkeit udgl) eine Schigruppe von älteren Damen ankündigten, sodass bei der Bergstation entsprechende Maßnahmen wie zum Beispiel Verlangsamung des Liftes eingeleitet werden können.OGH 2 Ob 2186/96a, 28.11.1996
- Der Lenker eines Omnibusses hat auf gefahrloses Anfahren im Hinblick auf einen gerade eingestiegenen langsamen, gebrechlichen Fahrgast zu achten.OGH 2 Ob 63/87, 24.11.1987
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- AutorennenOGH 2 Ob 62/84, 16.04.1985
- Es kommt also darauf an, dass auch für einen besonders sorgfältigen Kraftfahrer bei der gegebenen Sachlage der geschehene Unfall unvermeidbar war.OGH 2 Ob 46/81, 30.06.1981
- Unfall ist allein auf das Verhalten des dabei geschädigten Klägers zurückzuführen.OGH 8 Ob 201/80, 15.01.1981
- Es ist zu unterscheiden zwischen der Nichteinhaltung jeder gebotenen Sorgfalt im Sinne des § 9 Abs 2 EKHG, das nicht mit Verschulden gleichgesetzt werden kann, und der als Verschulden zu wertenden Nichteinhaltung der gewöhnlichen Verkehrssorgfalt eines Kraftfahrzeuglenkers.OGH 8 Ob 72/78, 12.07.1978
- Diese Sorgfaltspflicht darf indes nicht überspannt werden, soll eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Erfolgshaftung vermieden werden.OGH 2 Ob 357/74, 06.02.1975
- Für die Einhaltung der gebotenen Sorgfalt ist die eines sachkundigen, erfahrenen Fachmannes richtunggebend.OGH 8 Ob 68/73, 25.04.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058425 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 58.
- OGH 2 Ob 152/23a, 19.09.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 212/22y, 17.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 106/20h, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 214/19p, 27.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 135/18m, 26.09.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Auch bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge muss zwischen dem gesetzwidrigen Verhalten und den Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang bestehen. Hätte sich der Unfall auch bei sorgfältigem Verhalten ereignet, bleibt die Nachlässigkeit außer Betracht.
Ob ein Verhalten rechtswidrig war, misst sich an Verhaltensgeboten, die für die konkrete Situation im Vorhinein ausformuliert sind und die erforderliche Sorgfalt bestimmen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Schädiger keine völlig unerfüllbaren Sorgfaltspflichten auferlegt werden.