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Was bedeutet Wohnungseigentum eigentlich genau?

betrifft Wohnungseigentümer, Käufer
Wohnungseigentum ist die untrennbare Verbindung eines rechnerischen Miteigentumsanteils an der Liegenschaft mit einem Nutzungsrecht an einem bestimmten Objekt. Dieses Nutzungsrecht ähnelt einer Dienstbarkeit.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 23.07.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Das Wohnungseigentum ist die untrennbare Verbindung eines ideellen Miteigentumsanteils mit einem servitutsähnlichen Nutzungsrecht an einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081766 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 12.

Im Gesetz

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