Was bedeutet Wohnungseigentum eigentlich genau?
betrifft Wohnungseigentümer, Käufer
Wohnungseigentum ist die untrennbare Verbindung eines rechnerischen Miteigentumsanteils an der Liegenschaft mit einem Nutzungsrecht an einem bestimmten Objekt. Dieses Nutzungsrecht ähnelt einer Dienstbarkeit.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 23.07.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Das Wohnungseigentum ist die untrennbare Verbindung eines ideellen Miteigentumsanteils mit einem servitutsähnlichen Nutzungsrecht an einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Wohnungseigentumsbegründung an mehreren Einheiten durch die idente Eigentümerpartnerschaft ist zulässig.OGH 5 Ob 189/23i, 28.05.2024
- Beim Wohnungseigentum handelt es sich schon nach der gesetzlichen Definition um ein dingliches Recht.OGH 5 Ob 89/08m, 09.09.2008
- Das mit den Miteigentumsanteilen untrennbar verbundene Wohnungseigentum stellt im Verhältnis zum schlichten Miteigentum kein quantitatives „Mehr", sondern ein aliud dar.OGH 5 Ob 112/08v, 03.06.2008
- Nur die aus dem Miteigentumsanteil und dem Nutzungsrecht bestehende Einheit ist Gegenstand des Rechtsverkehrs.OGH 3 Ob 30/00h, 28.02.2000
- Beim Wohnungseigentum ist der einzelne Wohnungseigentümer Mitbesitzer der gesamten Liegenschaft und Rechtsbesitzer des Nutzungsrechtes an einer bestimmten Wohnung.OGH 5 Ob 392/97a, 14.10.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081766 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 12.
- OGH 9 Ob 54/24t, 23.07.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 189/23i, 28.05.2024, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 17/21d, 13.09.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 235/20z, 04.02.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 197/19k, 20.02.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 238/18p, 25.04.2019, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 219/18v, 13.12.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 222/17h, 10.04.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 217/17y, 21.12.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 6/16t, 23.02.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 2 · Begriffsbestimmungen
Verwandte Fragen
Wohnungseigentum · Wohnungseigentum an einer Liegenschaft
Mietrecht · Begriff der Wohnung im Mietrecht
Wohnungseigentum · Wer zur Eigentümergemeinschaft gehört
Wohnungseigentum · Liegenschaft als Grundbuchskörper
Wohnungseigentum · Wohnrecht an einer Eigentumswohnung